Eine gute Ausbildung ist wichtig. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz - oft auch BAföG genannt - ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Ausbildung, die ihren Interessen entspricht. Und das unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation.
Schülerinnen und Schüler
Sind Sie Schülerin oder Schüler, ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt für Ihren Antrag auf BAföG zuständig. Betriebliche Ausbildungen werden von der Agentur für Arbeit mit einer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert.
Studentinnen und Studenten
Sind Sie Studentin oder Student, richten Sie Ihren Antrag auf BAföG an das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks. Dieses befindet sich an Ihrer jeweiligen Hochschule.
Wann ist der Kreis Herford für mich zuständig?
Der Kreis Herford bearbeitet Ihren Antrag in folgenden Fällen:
Die Zuständigkeit weicht eventuell ab bei einer Ausbildung:
Schulische Ausbildung: Wird meine Ausbildung gefördert?
Eine schulische Ausbildung wird gefördert, wenn ihr Abschluss zu einem Beruf qualifiziert, zum Beispiel:
Eine schulische Ausbildung wird gefördert, wenn sie einen Berufsabschluss voraussetzt, zum Beispiel an einer Fachschule für:
Allgemeinbildende Ausbildung ab Klasse 10: Wird meine Ausbildung gefördert?
Eine allgemeinbildende Ausbildung ab Klasse 10 wird gefördert, wenn Sie aus folgenden Gründen nicht bei den Eltern wohnen:
Bin ich anspruchsberechtigt?
BAföG erhalten deutsche Staatsangehörige oder Auszubildende mit einem deutschen Elternteil oder Ehegatten. Auch die meisten ausländischen Auszubildenden sind berechtigt.
Die Ausbildung muss vor dem 45. Geburtstag begonnen werden. In Ausnahmefällen ist eine Überschreitung der Altersgrenze möglich, wenn Sie zum Beispiel als Schülerin oder Schüler eigene Kinder erziehen.
Wie kann ich unabhängig von meinen Eltern gefördert werden?
Eine Förderung unabhängig vom Einkommen der Eltern ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
BAföG für Schülerinnen und Schüler ist ein Zuschuss und muss nicht erstattet werden.
BAföG - Ausbildungsförderung
Sprechzeiten
Dienstag und Mittwoch:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
am 11.08., 18.08., 25.08. und 01.09.
14:00 bis 18:00 Uhr
danach
14:00 bis 16:00 Uhr
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 78 kB)
BAföG - Ausbildungsförderung
Sprechzeiten
Dienstag und Mittwoch:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
am 11.08., 18.08., 25.08. und 01.09.
14:00 bis 18:00 Uhr
danach
14:00 bis 16:00 Uhr
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 78 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.