Eine gute Ausbildung ist wichtig. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz - oft auch BAföG genannt - ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Ausbildung, die ihren Interessen entspricht. Und das unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation.
Schülerinnen und Schüler
Sind Sie Schülerin oder Schüler, ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt für Ihren Antrag auf BAföG zuständig. Betriebliche Ausbildungen werden von der Agentur für Arbeit mit einer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert.
Studentinnen und Studenten
Sind Sie Studentin oder Student, richten Sie Ihren Antrag auf BAföG an das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks. Dieses befindet sich an Ihrer jeweiligen Hochschule.
Wann ist der Kreis Herford für mich zuständig?
Der Kreis Herford bearbeitet Ihren Antrag in folgenden Fällen:
Die Zuständigkeit weicht eventuell ab bei einer Ausbildung:
Schulische Ausbildung: Wird meine Ausbildung gefördert?
Eine schulische Ausbildung wird gefördert, wenn ihr Abschluss zu einem Beruf qualifiziert, zum Beispiel:
Eine schulische Ausbildung wird gefördert, wenn sie einen Berufsabschluss voraussetzt, zum Beispiel an einer Fachschule für:
Allgemeinbildende Ausbildung ab Klasse 10: Wird meine Ausbildung gefördert?
Eine allgemeinbildende Ausbildung ab Klasse 10 wird gefördert, wenn Sie aus folgenden Gründen nicht bei den Eltern wohnen:
Bin ich anspruchsberechtigt?
BAföG erhalten deutsche Staatsangehörige oder Auszubildende mit einem deutschen Elternteil oder Ehegatten. Auch die meisten ausländischen Auszubildenden sind berechtigt.
Die Ausbildung muss vor dem 45. Geburtstag begonnen werden. In Ausnahmefällen ist eine Überschreitung der Altersgrenze möglich, wenn Sie zum Beispiel als Schülerin oder Schüler eigene Kinder erziehen.
Wie kann ich unabhängig von meinen Eltern gefördert werden?
Eine Förderung unabhängig vom Einkommen der Eltern ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
BAföG für Schülerinnen und Schüler ist ein Zuschuss und muss nicht erstattet werden.
BAföG - Ausbildungsförderung
Sprechzeiten
Dienstag und Mittwoch:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
am 10.08., 17.08., 24.08. und 31.08.
14:00 bis 18:00 Uhr
danach
14:00 bis 16:00 Uhr
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 78 kB)
BAföG - Ausbildungsförderung
Sprechzeiten
Dienstag und Mittwoch:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
am 10.08., 17.08., 24.08. und 31.08.
14:00 bis 18:00 Uhr
danach
14:00 bis 16:00 Uhr
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 78 kB)