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BAföG: Ausbildung finanzieren

BAföG: Ausbildung finanzieren

Beschreibung

Eine gute Ausbildung ist wichtig. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz - oft auch BAföG genannt - ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Ausbildung, die ihren Interessen entspricht. Und das unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation.

Schülerinnen und Schüler

Sind Sie Schülerin oder Schüler, ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt für Ihren Antrag auf BAföG zuständig. Betriebliche Ausbildungen werden von der Agentur für Arbeit mit einer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert.

Studentinnen und Studenten

Sind Sie Studentin oder Student, richten Sie Ihren Antrag auf BAföG an das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks. Dieses befindet sich an Ihrer jeweiligen Hochschule.

Wann ist der Kreis Herford für mich zuständig?

Der Kreis Herford bearbeitet Ihren Antrag in folgenden Fällen:

  • beide Eltern (oder der lebende Elternteil) wohnen im Kreisgebiet Herford,
  • Sie sind oder waren verheiratet und wohnen im Kreis Herford oder
  • Sie wohnen im Kreisgebiet und Ihre Eltern leben in unterschiedlichen Kreisen.

Die Zuständigkeit weicht eventuell ab bei einer Ausbildung:

  • am Abendgymnasium,
  • am Kolleg,
  • an einer Höheren Fachschule oder
  • an einer Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.

Schulische Ausbildung: Wird meine Ausbildung gefördert?

Eine schulische Ausbildung wird gefördert, wenn ihr Abschluss zu einem Beruf qualifiziert, zum Beispiel:

  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut
  • Sozialhelferin und Sozialhelfer
  • Kinderpflegerin und Kinderpfleger
  • Erzieherin und Erzieher

Eine schulische Ausbildung wird gefördert, wenn sie einen Berufsabschluss voraussetzt, zum Beispiel an einer Fachschule für:

  • Technik
  • Heilerziehungspflege
  • Sozialpädagogik

Allgemeinbildende Ausbildung ab Klasse 10: Wird meine Ausbildung gefördert?

Eine allgemeinbildende Ausbildung ab Klasse 10 wird gefördert, wenn Sie aus folgenden Gründen nicht bei den Eltern wohnen:

  • Die nächstgelegene vergleichbare Ausbildungsstätte ist vom Wohnort der Eltern zu weit entfernt. Sie benötigen mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als zwei Stunden an drei Tagen in der Woche für den Hin- und Rückweg.
  • Sie sind oder waren verheiratet.
  • Sie leben mit mindestens einem sorgeberechtigten Kind zusammen.

Bin ich anspruchsberechtigt?

BAföG erhalten deutsche Staatsangehörige oder Auszubildende mit einem deutschen Elternteil oder Ehegatten. Auch die meisten ausländischen Auszubildenden sind berechtigt.

Die Ausbildung muss vor dem 45. Geburtstag begonnen werden. In Ausnahmefällen ist eine Überschreitung der Altersgrenze möglich, wenn Sie zum Beispiel als Schülerin oder Schüler eigene Kinder erziehen.

Wie kann ich unabhängig von meinen Eltern gefördert werden?

Eine Förderung unabhängig vom Einkommen der Eltern ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Der oder die Auszubildende hat nach einer dreijährigen Ausbildung noch drei Jahre gearbeitet (Bundeswehr- oder Zivildienstzeiten eingeschlossen). Im Falle einer kürzeren Ausbildung muss die Arbeitszeit entsprechend länger sein.
  • Wurde keine Ausbildung abgeschlossen, muss die Arbeitszeit nach dem 18. Geburtstag fünf Jahre betragen (Kindererziehungszeiten eingeschlossen).
  • Ausbildung an einem Kolleg
  • Überschreitung des 30. Lebensjahres bei Beginn der Ausbildung

Rechtsgrundlagen

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Kosten/Gebühren

BAföG für Schülerinnen und Schüler ist ein Zuschuss und muss nicht erstattet werden.

Servicezeiten: BAföG - Ausbildungförderung

BAföG - Ausbildungsförderung

Sprechzeiten

Dienstag und Mittwoch:

08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
am 11.08., 18.08., 25.08. und 01.09.
14:00 bis 18:00 Uhr
danach
14:00 bis 16:00 Uhr

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 78 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Bianca Ludolfs
Ausbildungsförderung
Telefon: 05221 13-1120
Telefax: 05221 13-1961
E-Mail schreiben
Claudia Zwingelberg
Ausbildungsförderung, Sekretariat Schulaufsichten, Sprachstandsfeststellung 2 Jahre vor Einschulung, Migrantenbeschulung
Telefon: 05221 13-1123
Telefax: 05221 13-171123
E-Mail schreiben
Imke Ossenschmidt
Ausbildungsförderung
Telefon: 05221 13-1121
Telefax: 05221 13-1961
E-Mail schreiben
Regina Zurich
Ausbildungsförderung
Telefon: 05221 13-1122
Telefax: 05221 13-1961
E-Mail schreiben

Servicezeiten 

BAföG - Ausbildungsförderung

Sprechzeiten

Dienstag und Mittwoch:

08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
am 11.08., 18.08., 25.08. und 01.09.
14:00 bis 18:00 Uhr
danach
14:00 bis 16:00 Uhr

Online-Service


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Telefax: 05223 161-351
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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.