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BAföG: Ausbildung finanzieren

BAföG: Ausbildung finanzieren

Beschreibung

Eine gute Ausbildung ist wichtig. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz - oft auch BAföG genannt - ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Ausbildung, die ihren Interessen entspricht. Und das unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation.

Schülerinnen und Schüler

Sind Sie Schülerin oder Schüler, ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt für Ihren Antrag auf BAföG zuständig. Betriebliche Ausbildungen werden von der Agentur für Arbeit mit einer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert.

Studentinnen und Studenten

Sind Sie Studentin oder Student, richten Sie Ihren Antrag auf BAföG an das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks. Dieses befindet sich an Ihrer jeweiligen Hochschule.

Wann ist der Kreis Herford für mich zuständig?

Der Kreis Herford bearbeitet Ihren Antrag in folgenden Fällen:

  • beide Eltern (oder der lebende Elternteil) wohnen im Kreisgebiet Herford,
  • Sie sind oder waren verheiratet und wohnen im Kreis Herford oder
  • Sie wohnen im Kreisgebiet und Ihre Eltern leben in unterschiedlichen Kreisen.

Die Zuständigkeit weicht eventuell ab bei einer Ausbildung:

  • am Abendgymnasium,
  • am Kolleg,
  • an einer Höheren Fachschule oder
  • an einer Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.

Schulische Ausbildung: Wird meine Ausbildung gefördert?

Eine schulische Ausbildung wird gefördert, wenn ihr Abschluss zu einem Beruf qualifiziert, zum Beispiel:

  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut
  • Sozialhelferin und Sozialhelfer
  • Kinderpflegerin und Kinderpfleger
  • Erzieherin und Erzieher

Eine schulische Ausbildung wird gefördert, wenn sie einen Berufsabschluss voraussetzt, zum Beispiel an einer Fachschule für:

  • Technik
  • Heilerziehungspflege
  • Sozialpädagogik

Allgemeinbildende Ausbildung ab Klasse 10: Wird meine Ausbildung gefördert?

Eine allgemeinbildende Ausbildung ab Klasse 10 wird gefördert, wenn Sie aus folgenden Gründen nicht bei den Eltern wohnen:

  • Die nächstgelegene vergleichbare Ausbildungsstätte ist vom Wohnort der Eltern zu weit entfernt. Sie benötigen mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als zwei Stunden an drei Tagen in der Woche für den Hin- und Rückweg.
  • Sie sind oder waren verheiratet.
  • Sie leben mit mindestens einem sorgeberechtigten Kind zusammen.

Bin ich anspruchsberechtigt?

BAföG erhalten deutsche Staatsangehörige oder Auszubildende mit einem deutschen Elternteil oder Ehegatten. Auch die meisten ausländischen Auszubildenden sind berechtigt.

Die Ausbildung muss vor dem 45. Geburtstag begonnen werden. In Ausnahmefällen ist eine Überschreitung der Altersgrenze möglich, wenn Sie zum Beispiel als Schülerin oder Schüler eigene Kinder erziehen.

Wie kann ich unabhängig von meinen Eltern gefördert werden?

Eine Förderung unabhängig vom Einkommen der Eltern ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Der oder die Auszubildende hat nach einer dreijährigen Ausbildung noch drei Jahre gearbeitet (Bundeswehr- oder Zivildienstzeiten eingeschlossen). Im Falle einer kürzeren Ausbildung muss die Arbeitszeit entsprechend länger sein.
  • Wurde keine Ausbildung abgeschlossen, muss die Arbeitszeit nach dem 18. Geburtstag fünf Jahre betragen (Kindererziehungszeiten eingeschlossen).
  • Ausbildung an einem Kolleg
  • Überschreitung des 30. Lebensjahres bei Beginn der Ausbildung

Rechtsgrundlagen

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Kosten/Gebühren

BAföG für Schülerinnen und Schüler ist ein Zuschuss und muss nicht erstattet werden.

Servicezeiten: BAföG - Ausbildungförderung

BAföG - Ausbildungsförderung

Sprechzeiten

Dienstag und Mittwoch:

08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
am 10.08., 17.08., 24.08. und 31.08.
14:00 bis 18:00 Uhr
danach
14:00 bis 16:00 Uhr

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 78 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Bianca Ludolfs
Ausbildungsförderung
Telefon: 05221 13-1120
Telefax: 05221 13-1961
E-Mail schreiben
Claudia Zwingelberg
Ausbildungsförderung, Sekretariat Schulaufsichten, Sprachstandsfeststellung 2 Jahre vor Einschulung, Migrantenbeschulung
Telefon: 05221 13-1123
Telefax: 05221 13-171123
E-Mail schreiben
Imke Ossenschmidt
Ausbildungsförderung
Telefon: 05221 13-1121
Telefax: 05221 13-1961
E-Mail schreiben
Vanessa Bölükbas
Ausbildungsförderung
Telefon: 05221 13-1122
Telefax: 05221 13-1961
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am 10.08., 17.08., 24.08. und 31.08.
14:00 bis 18:00 Uhr
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14:00 bis 16:00 Uhr

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