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Schülerbeförderung: Schülerfahrkosten beantragen

SchülerbeförderunG: Schülerfahrkosten beantragen

Beschreibung

Der Kreis Herford ist Schulträger folgender Berufskollegs:

  • Anna-Siemsen-Berufskolleg
  • August-Griese-Berufskolleg
  • Erich-Gutenberg-Berufskolleg
  • Friedrich-List-Berufskolleg
  • Wilhelm-Normann-Berufskolleg

Folgende Förderschulen befinden sich in Trägerschaft des Kreises Herford:

  • Wittekindschule, Hiddenhausen (Primarstufe)
  • Förderschule Arche, Kirchlengern (Primarstufe)
  • Eickhofschule, Hiddenhausen (Sekundarstufe I)
  • Pestalozzischule, Bünde und Herford (Primarstufe und Sekundarstufe I)

Der Schulträger ist gesetzlich dazu verpflichtet, für die Schüler*innen der genannten Schulen die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule zu übernehmen. Das tut er, indem er Deutschlandtickets für die Vollzeitschüler*innen der Berufskollegs ausgibt. Die Schüler*innen, die Bezirks- und Landesfachklassen besuchen, können nach dem jeweiligen Schulhalbjahr nachträglich einen Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten einreichen. Für Schüler*innen der Primarstufe der Förderschulen ist bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ein Schülerspezialverkehr eingerichtet. Ältere Schüler*innen der Sekundarstufe I haben die Möglichkeit ein Deutschlandticket zu beantragen.

Wann besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme?

Ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme besteht, wenn

  • die Wohnanschrift der Schüler*in in Nordrhein-Westfalen liegt und
  • der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schüler*innen der Berufskollegs mehr als 5,0 Kilometer beträgt bzw. für Primarschüler*innen 2,0 Kilometer und für Schüler*innen der Sekundarstufe I der Förderschulen 3,5 Kilometer beträgt.

Als Schulweg gilt der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung der Schüler*in (Meldeanschrift) und der nächstgelegenen Schule. Schülerfahrkosten werden nicht übernommen, wenn der Schulweg kürzer als die jeweils oben angegebene Entfernung ist.

Entfernung ermitteln

Damit Sie testen können, ob die Entfernung zwischen Ihrer Wohnanschrift und der besuchten Schule für eine Fahrkostenübernahme ausreicht, stellen wir Ihnen das Geoportal des Kreises Herford zur Verfügung. Um das Geoportal zu nutzen, wählen Sie bitte die besuchte Schule aus. Danach gelangen Sie in das Portal, in dem Sie im Nachrichtenfenster eine kurze Bedienungsanleitung vorfinden. Führen Sie bitte die dort aufgeführten Schritte aus.

Wenn Sie die GEO-Daten nutzen, dient die virtuelle Karte lediglich als Orientierungshilfe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Herford stellen Ihren Anspruch endgültig fest, wenn sie Ihren Einzelfall betrachtet haben.

Unterlagen/Nachweise

Um ein Deutschlandticket zu beantragen, brauchen Sie nur das vollständig ausgefüllte Antragsformular einzureichen. Es werden nur weitere Unterlagen benötigt, wenn auf dem Antragsformular darauf hingewiesen wird.
Für den Schülerspezialverkehr werden die Schüler*innen nach Anmeldung an der Schule durch das Schulbüro geprüft und dem Beförderer gemeldet.

Verfahrensablauf

Reichen Sie bitte den Antrag auf Ausgabe von Deutschlandtickets über das Schulbüro der besuchten Schule beim Kreis Herford ein. Die Schule muss zuvor die Aufnahme und den Bildungsgang/ die Klasse im Antrag bestätigen.

Rechtsgrundlagen

  • Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG)
  • Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)

Kosten/Gebühren

Die Deutschlandtickets können an allen Tagen rund um die Uhr sowohl für schulische als auch für private Fahrten genutzt werden. Dafür zahlen Sie keinen Eigenanteil.
Die Nutzung des Schülerspezialverkehrs ist ebenfalls kostenlos.

Downloads

Servicezeiten: Schülerbeförderung

Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr

Kontakt

Andrea Loose
Schülerfahrkosten
Telefon: 05221 13-1479
Telefax: 05221 13-171479
E-Mail schreiben
Elisabeth Freiter
Schülerfahrkosten
Telefon: 05221 13-1480
Telefax: 05221 13-171480
E-Mail schreiben
Dany Doherty
Schülerfahrtkosten
Telefon: 05221 13-1439
E-Mail schreiben

Servicezeiten 

Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr


Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.