Hilfsnavigation
Jugendamt
Seiteninhalt
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle

Schulpflicht einhalten

Schulpflicht einhalten

Beschreibung

Die Schule ist der Zugang zur Bildung in den jungen Jahren eines jeden Menschen. Daher ist es auch gesetzlich verankert, dass jeder junge Mensch die Schule besuchen muss - dies nennt man Schulpflicht. 

Die Schulpflicht untergliedert sich in

  • eine Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn Schuljahren (Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I) und
  • eine sich anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II.

Die Vollzeitschulpflicht betrifft den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule).

Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird erfüllt durch den Besuch

  • der Teilzeitberufsschule oder
  • eines allgemeinbildenden Bildungsgangs in einer Schule der Sekundarstufe II.

Für Jugendliche, die keine Berufsausbildung machen, dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie 18 Jahre alt werden.

Für Jugendliche, die eine Berufsausbildung machen, dauert die Schulpflicht so lange, wie das Ausbildungsverhältnis besteht (das vor der Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde). 

„Schule schwänzen“ ist dumm und kann teuer werden

Sowohl Eltern als auch Schülerinnen und Schüler haben Pflichten.

Die Eltern der schulpflichtigen Kinder sind verpflichtet, die Kinder an einer Schule anzumelden. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Kinder regelmäßig am Unterricht und an sonstigen schulischen Veranstaltungen teilnehmen.

Schülerinnen und Schüler verstoßen gegen ihre Pflichten, wenn sie ab dem 14. Lebensjahr die Schule „schwänzen“.

Wenn Eltern oder eine Schülerin/ein Schüler die Schulpflicht verletzen, dann hat das schulische Ordnungsmaßnahmen zufolge. Die Aufsichtsbehörde wird eingeschaltet und kann ein Bußgeld von bis zu 1.000,00 Euro festlegen.

Wenn Sie sich oder Ihr Kind nicht an einer Schule anmelden, weist Ihnen das Schulamt eine Grundschule zu oder die Bezirksregierung Detmold eine weiterführende Schule.

Rechtsgrundlagen

  • Schulgesetz NRW (SchulG NRW)
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Servicezeiten: Schule, Kultur und Sport

Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr

Kontakt

Petra Pietras
Einsatz der Vertretungsreserve/ Schulpflichtverletzungen
Telefon: 05221 13-1472
Telefax: 05221 13-171472
E-Mail schreiben

Servicezeiten 

Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr


Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

Visitenkarte anzeigen Adresse auf Landkarte anzeigen (öffnet in neuem Fenster)
Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.