Die Schule ist der Zugang zur Bildung in den jungen Jahren eines jeden Menschen. Daher ist es auch gesetzlich verankert, dass jeder junge Mensch die Schule besuchen muss - dies nennt man Schulpflicht.
Die Schulpflicht untergliedert sich in
Die Vollzeitschulpflicht betrifft den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule).
Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird erfüllt durch den Besuch
Für Jugendliche, die keine Berufsausbildung machen, dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie 18 Jahre alt werden.
Für Jugendliche, die eine Berufsausbildung machen, dauert die Schulpflicht so lange, wie das Ausbildungsverhältnis besteht (das vor der Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde).
„Schule schwänzen“ ist dumm und kann teuer werden
Sowohl Eltern als auch Schülerinnen und Schüler haben Pflichten.
Die Eltern der schulpflichtigen Kinder sind verpflichtet, die Kinder an einer Schule anzumelden. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Kinder regelmäßig am Unterricht und an sonstigen schulischen Veranstaltungen teilnehmen.
Schülerinnen und Schüler verstoßen gegen ihre Pflichten, wenn sie ab dem 14. Lebensjahr die Schule „schwänzen“.
Wenn Eltern oder eine Schülerin/ein Schüler die Schulpflicht verletzen, dann hat das schulische Ordnungsmaßnahmen zufolge. Die Aufsichtsbehörde wird eingeschaltet und kann ein Bußgeld von bis zu 1.000,00 Euro festlegen.
Wenn Sie sich oder Ihr Kind nicht an einer Schule anmelden, weist Ihnen das Schulamt eine Grundschule zu oder die Bezirksregierung Detmold eine weiterführende Schule.
Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.