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Sonderpädagogische Unterstützung erhalten

Sonderpädagogische Unterstützung unterhalten

Beschreibung

Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer Behinderung oder wegen einer Lern- oder Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen, haben einen Anspruch auf eine individuelle sonderpädagogische Unterstützung.

Diese erfolgt

  • an allgemeinen Schulen mit dem Angebot „Gemeinsames Lernen“ und
  • an Förderschulen.

Eltern können über die allgemeine Schule einen Antrag stellen, um den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung feststellen zu lassen. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, dass die allgemeine Schule diesen Antrag stellt. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet darüber, ob ein Verfahren durchgeführt wird. Nachdem ein Gutachten erstellt wurde, trifft sie auch die Entscheidung über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und legt den Förderschwerpunkt und Förderort fest. Die Eltern sind an dem Verfahren beteiligt.

Inklusive Bildung

Inklusives Lernen in der Schule bedeutet, dass das Gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zur Regel wird.

Schülerinnen und Schülern, die sonderpädagogische Unterstützung benötigen, wird ein Platz an einer allgemeinen Schule, die Gemeinsames Lernen anbietet, vorgeschlagen. Eltern können für ihr Kind auch weiterhin die Förderschule wählen.

Im Kreis Herford gibt es eine Vielzahl von Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I, die das Gemeinsame Lernen von Kindern anbieten.

Unterlagen/Nachweise

  • Begleitbogen
  • Antrag der Erziehungsberechtigten auf Eröffnung des Verfahren
  • gegebenenfalls ärztliche/schulärztliche Berichte
  • bei Schulanfängern zusätzlich: Stellungnahme der Grundschule zur Eröffnung des Verfahrens, Berichte der Kindertageseinrichtung und/oder zum Beispiel der Frühförderung
  • bei Schülerinnen und Schülern der Klassen 1–4 zusätzlich: Stellungnahme der Regelschule, Zeugnisse, Unterrichtsdokumentationen sowie Entwicklungsbericht mit den Unterschriften der Klassen- und Schulleitung.

Rechtsgrundlagen

  • Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)
  • Schulgesetz (SchulG)
  • Neuntes Schulrechtsänderungsgesetz

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Servicezeiten: Schule, Kultur und Sport

Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr

Kontakt

Jens Lucke
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf (alle Schulstandorte außer Herford/Kirchlengern),
Telefon: 05221 13-1470
Telefax: 05221 13-171470
E-Mail schreiben
Bettina Strathmann
Personalangelegenheiten Grundschulen, Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf (Schulstandorte Herford/Kirchlengern)
Telefon: 05221 13-1465
Telefax: 05221 13-171465
E-Mail schreiben
Stephan Kern
Schulaufsicht Grundschulen in Herford, Hiddenhausen, Kirchlengern, Löhne, Spenge, Vlotho
Telefon: 05221 13-1468
Telefax: 05221 13-171468
E-Mail schreiben
N.N.
Schulaufsicht Grundschulen
Telefon: 05221 13-1466
Telefax: 05221 13-171466
Annette Mühlenmeier
Schulaufsicht Förderschulen
Telefon: 05221 13-1464
Telefax: 05221 13-171464
E-Mail schreiben
Karin Staeck-Aschemeyer
Koordinatorin für Inklusion an den Schulen der Primarstufe
Telefon: 05221 13-1496
E-Mail schreiben
Heike Dreyer
Koordinatorin für Inklusion
an den Schulen der Sekundarstufe I
Telefon: 05221 13-1496
E-Mail schreiben
Britta Oltmanns
Inklusionsfachberaterin
Telefon: 05221 13-1496
Telefax: 05221 13-1902
E-Mail schreiben
Katja Uflerbäumer
Inklusionsfachberaterin
Telefon: 05221 13-1496
Telefax: 05221 13-1902
E-Mail schreiben

Servicezeiten 

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Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr


Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.