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Herkunftssprachlichen Unterricht erhalten und geben

Herkunftssprachlichen Untgerricht geben und erhalten

Beschreibung

Einige Kinder wachsen zuhause mehrsprachig auf. Im herkunftssprachlichen Unterricht der Schule können sie ihre mündlichen und schriftlichen Fähigkeiten erweitern. Der Unterricht vermittelt auch Landeskunde mit kulturellen Inhalten.

Herkunftssprachlicher Unterricht ist im Bereich des Schulamtes Herford derzeit in folgenden Sprachen möglich:

  • Albanisch
  • Arabisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Kurdisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Russisch und
  • Türkisch.

Herkunftssprachlicher Unterricht ist ein freiwilliges Angebot des Landes, das durch die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen begrenzt ist. Aus diesem Grund kann es nicht an jedem Ort oder jeder Schule ein Angebot für jede gewünschte Sprache geben.

Sprachen, Schulen und Zeiten

siehe Downloads

Anmeldung

Bitte melden Sie Ihr Kind zum Herkunftssprachlichen Unterricht in der Schule an, wenn es

  • in die Grundschule aufgenommen wird (vor Beginn der Schulpflicht) oder
  • beim Wechsel in die Sekundarstufe I (Klasse 5).

Grundsätzlich ist aber auch ein späterer Beginn nicht ausgeschlossen.

Anmeldefrist: 30.04.eines jeden Jahres.

Für das Schuljahr 2023/2024 ist keine Anmeldung mehr möglich!

Den Vordruck zur Anmeldung finden Sie unter Downloads. Bitte geben sie den vollständig ausgefüllten Antrag bei der Schule ab, die Ihr Kind besuchen wird.

Mit der Anmeldung verpflichten Sie Ihr Kind zur regelmäßigen Teilnahme.

Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum Ende eines Schuljahres möglich.

Den Vordruck für die Abmeldung finden Sie unter Downloads. Ebenso einen Vordruck für eventuelle außerordentliche Abmeldungen.

Informationen für Lehrkräfte des herkunftssprachlichen Unterrichts

Ausschreibungen von freien Stellen erfolgen nach Bedarf durch die Bezirksregierung Detmold.

Downloads

Servicezeiten: Schule, Kultur und Sport

Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr

Kontakt

Eduard Rammert
Schulaufsicht Hauptschulen
Telefon: 05221 13-1497
Telefax: 05221 13-171497
E-Mail schreiben
Barbara Hoffmann
Kulturangelegenheiten, Reisekosten, Haushalt, Herkunftssprachlicher Unterricht
Telefon: 05221 13-1462
Telefax: 05221 13-171462
E-Mail schreiben

Servicezeiten 

Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr


Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.