Kranke Schülerinnen und Schüler sowie Schülerinnen im Mutterschutz vor und nach der Geburt eines Kindes erhalten Hausunterricht.
Kranke Schülerinnen und Schüler erhalten Hausunterricht, wenn sie die Schule wegen Erkrankung über folgenden Zeitraum nicht besuchen können:
Verfahrensweise für Eltern und volljährige Kinder
Hausunterricht wird bis zu 10 Stunden in der Woche je nach Schulstufe unterrichtet.
Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr