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Berufswahl (KAoA): Im Kreis Herford beruflich orientieren

Berufswahl im Kreis Herford (KAOA ): Berufsfeld im Kreis Herford erkunden

Beschreibung

Das Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule Beruf in NRW“ (KAoA) dient dazu, dass Jugendliche am Ende ihrer Schulzeit eine realistische und durchdachte Entscheidung darüber treffen, wie es nach der Schule weitergeht. Dabei ist es unerheblich, welche Schulform sie besuchen: Förderschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium. In allen Schulformen gibt es Elemente, die bei der Berufsorientierung, der Berufswahl und beim Eintritt in eine Ausbildung oder in ein Studium unterstützen sollen.

Der Kreis Herford beteiligt sich seit 2014 an diesem Landesprogramm. Er hat dazu eine kommunale Koordinierungsstelle eingerichtet.

Aus dem Landesprogramm ergeben sich zentrale Handlungsschwerpunkte:

  1. Kommunale Koordinierung/ Koordinierungsstelle
  2. Berufs- und Studienorientierung
  3. Übergangssystem
  4. Attraktivität der dualen Ausbildung.

Kommunale Koordinierung/Koordinierungsstelle

Die Kommunale Koordinierungsstelle ist die zentrale Anlaufstelle und setzt als maßgeblicher Motor das Landesprogramm um. Sie

  • unterstützt alle Akteurinnen und Akteure in den Handlungsfeldern,
  • koordiniert die Maßnahmen vor Ort,
  • vernetzt alle Beteiligten: Schulen, Schulaufsicht, Agentur für Arbeit, Kammern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und weitere Träger
  • klärt Rollen und Zuständigkeiten, moderiert Abstimmungsprozesse und Absprachen und
  • entwickelt den Übergang zwischen Schule und Beruf stetig weiter

Berufliche Orientierung 

Das  Programm gestaltet den Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium oder Beruf. Hierzu gehört auch eine Berufsorientierung an allen weiterführenden Schulen ab der Klasse 8.

Jugendliche setzen sich so schon früh mit eigenen Stärken und Interessen auseinander: sie lernen Berufe kennen, probieren sich während Praktika aus und reflektieren ihre Erfahrungen. Dabei werden sie unterstützt. So sind alle Jugendlichen am Ende der Schulzeit in der Lage, eine Entscheidungen über ihre berufliche Zukunft zu treffen. Möglichst rasch sollen Anschlussmöglichkeiten eröffnet werden, also zum Beispiel eine passende Berufsausbildung, um Warteschleifen zu verhindern.

Instrumente der Berufs- und Studienorientierung sind:

  1. Jahrgangsstufe 8: Potentiale erkennen, Berufsfelder kennenlernen
  2. Jahrgangsstufe 9: Praxis der Arbeitswelt erproben
  3. Jahrgangsstufe 9 und 10: Entscheidungen konkretisieren und Übergänge gestalten: sich bewerben, Übergänge begleiten, Schwerpunkte für Sekundarstufe II oder Berufskolleg wählen
  4. Sekundarstufe II: Hochschulen und Studienwege erkunden: individuelle Voraussetzungen für ein Studium überprüfen und Praxis des Studierens an Hochschulen kennenlernen
  5. Sekundarstufe II: Entscheidungen konkretisieren und Übergänge gestalten: sich einschreiben beziehungsweise bewerben

Übergangssystem

Jugendlichen und jungen Erwachsenen fehlt oft eine berufliche Perspektive, wenn sie die Schule abgeschlossen haben. Die Kommunale Koordinierungsstelle

  • systematisiert Angebote und Maßnahmen vor Ort, um Warteschleifen zu reduzieren
  • ermittelt Bedarfe an Maßnahmen, stimmt notwendige Angebote ab, stößt zusätzliche Projekte an
  • beteiligt sich an aktuellen Projekten und Programmen, die den Übergang betreffen.

Attraktivität der dualen Ausbildung erhöhen

Ausbildungsbetriebe stellen häufig fest, dass Schülerinnen und Schüler wenig über (Ausbildungs-)Berufe wissen oder ihre Vorstellungen stark von der Realität abweichen. Auch Unternehmen stehen immer wieder vor der Herausforderung, die richtigen Bewerber und Bewerberinnen zu finden. Die Kommunale Koordinierungstelle unterstützt an dieser Stelle das Ausbildungssystem und 

  • stärkt unterrepräsentierte Ausbildungsberufe in der Region
  • organisiert und unterstützt  Aktionswochen und Ausbildungsbörsen
  • fördert direkte Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen

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Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
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und nach telefonischer Vereinbarung

sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr

Dokumente

Informationspflicht zum Datenschutz_Kein Abschluss ohne Anschluss (PDF, 60 kB) ReadSpeaker

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Ailar Ahangri
Kommunale Koordinierung - "Kein Abschluss ohne Anschluss"
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Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.