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Reiten in der freien Landschaft: Reiterplakette beantragen

Reiten in der freien Landschaft

Beschreibung

Wenn Sie außerhalb Ihres eigenen Grundstücks in der freien Landschaft oder im Wald reiten möchten, müssen Sie Ihr Pferd kennzeichnen.

Ein gültiges Kennzeichen für Reitpferde besteht aus:

  1. dem gelben Reiterkennzeichen und
  2. der jährlich zu erneuernden Reiterplakette

Bringen Sie die Kennzeichnung bitte gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug Ihres Pferdes an.

Das Kennzeichen berechtigt Sie dazu im gesamten Land Nordrhein-Westfalen zu reiten und ist nicht an ein bestimmtes Pferd gebunden. Sie können das Kennzeichen daher auch an andere Reiterinnen und Reiter verleihen oder für verschiedene Pferde nutzen. Denken Sie bitte an Ihre eigene Sicherheit. Tragen Sie eine Reitkappe und denken Sie an einen ausreichenden Versicherungsschutz. Sie reiten auf eigene Gefahr.

Wussten Sie, dass die Einnahmen aus der Reitabgabe für die Neuanlage und Unterhaltung der Reitwege verwendet werden? So kommt das Geld den Reiterinnen und Reitern vor Ort zu Gute!

Das Reitkennzeichen und die Reiterplakette erhalten Sie im Service-Büro des Kreises Herford.

Rücksicht nehmen

Sie erkunden gerne die abwechslungsreiche Landschaft des Kreises Herford auf dem Rücken eines Pferdes? Berücksichtigen Sie dabei bitte die Belange und Interessen aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Eine gegenseitige Rücksichtnahme ist unverzichtbar.

Für ein ungetrübtes Reiterlebnis beachten Sie bitte folgende allgemeine Hinweise:

Wo darf ich reiten?

Im Kreis Herford dürfen Sie in der freien Landschaft auf allen Straßen und Wegen reiten. Zusätzlich ist das Reiten auf Straßen und Wegen erlaubt, die für Kraftfahrzeuge vorgesehen sind. Im Wald ist das Reiten auf sämtlichen befestigten und naturfesten Wegen, die mit einem Auto befahren werden können, gestattet.

Beachten Sie bitte, dass für einige Waldgebiete besondere Regelungen gelten. In diesen Ausnahmegebieten ist das Reiten nur auf den dafür ausgewiesenen Reitwegen erlaubt. Die Reitwege sind dort durch das abgebildete Verkehrszeichen markiert.

Ausnahmegebiete sind:

  • "Homberg" in Herford
  • "Waldfrieden / Stuckenberg" in Herford
  • "Schweichelner Berg" in Hiddenhausen
  • "Ebenöde" in Vlotho
Im Waldgebiet "In der Gehle" in Rödinghausen darf nicht geritten werden.

Eine Karte von den jeweiligen Reitwegen erhalten Sie im Service-Büro des Kreises Herford. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Karten unter dem Punkt "Downloads" herunterzuladen.

Reitsportliche Veranstaltungen im Wald sind nicht erlaubt.

Wo darf ich nicht reiten?

Sie dürfen nicht reiten auf

  • Rad- und Gehwegen,
  • auf gekennzeichneten Wanderwegen, Sport- und Lehrpfaden,
  • auf Straßen und Wegen, auf denen das Reiten nach der Straßenverkehrsordnung untersagt ist (zum Beispiel durch nebenstehendes Verbotsschild),
  • privaten Straßen und Wegen, die zu Gärten, Hofräumen, Wohnbereichen oder Betriebsgeländen gehören,
  • abseits von Straßen und Wegen (zum Beispiel auf Feldern und Äckern)
  • in den oben genannten Ausnahmegebieten außerhalb der gekennzeichneten Reitwege.

Beachten Sie bitte auch die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

Hier eine Übersicht über die Reitregelung in Nordrhein-Westfalen.

Unterlagen/Nachweise

Antrag auf Ausgabe von Reitkennzeichen und der Reiterplakette:

Der Antrag kann formlos und auch telefonisch beim Service-Büro des Kreises Herford gestellt werden.

Kosten/Gebühren

Erstmalige Ausgabe eines Reitkennzeichens

  • Reitabgabe für Einzelreiter einschließlich Gebühr und Auslagen: 39,80 Euro
  • Reitabgabe für Reiterhöfe: 89,80 Euro

Für die jährlich zu erneuernde Plakette

  • für Einzelreiter: 30,20 Euro
  • für Reiterhöfe: 80,20 Euro

Downloads

Dokumente

Datenschutzformular Reiterplakette (PDF, 299 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Amtshausstraße 3
32051 Herford

Telefon: 05221/13-1010
Telefax: 05221/13-171010
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
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Kontakt

Amtshausstraße 2
32051 Herford
Torsten Klocke
Internationaler Artenschutz, Kulturlandschaftsprogramm, Reitregelung
Telefon: 05221 13-2324
Telefax: 05221 13-2499
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.