Wenn Sie außerhalb Ihres eigenen Grundstücks in der freien Landschaft oder im Wald reiten möchten, müssen Sie Ihr Pferd kennzeichnen.
Ein gültiges Kennzeichen für Reitpferde besteht aus:
Bringen Sie die Kennzeichnung bitte gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug Ihres Pferdes an.
Das Kennzeichen berechtigt Sie dazu im gesamten Land Nordrhein-Westfalen zu reiten und ist nicht an ein bestimmtes Pferd gebunden. Sie können das Kennzeichen daher auch an andere Reiterinnen und Reiter verleihen oder für verschiedene Pferde nutzen. Denken Sie bitte an Ihre eigene Sicherheit. Tragen Sie eine Reitkappe und denken Sie an einen ausreichenden Versicherungsschutz. Sie reiten auf eigene Gefahr.
Wussten Sie, dass die Einnahmen aus der Reitabgabe für die Neuanlage und Unterhaltung der Reitwege verwendet werden? So kommt das Geld den Reiterinnen und Reitern vor Ort zu Gute!
Das Reitkennzeichen und die Reiterplakette erhalten Sie im Service-Büro des Kreises Herford.
Rücksicht nehmen
Sie erkunden gerne die abwechslungsreiche Landschaft des Kreises Herford auf dem Rücken eines Pferdes? Berücksichtigen Sie dabei bitte die Belange und Interessen aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Eine gegenseitige Rücksichtnahme ist unverzichtbar.
Für ein ungetrübtes Reiterlebnis beachten Sie bitte folgende allgemeine Hinweise:
Wo darf ich reiten?
Im Kreis Herford dürfen Sie in der freien Landschaft auf allen Straßen und Wegen reiten. Zusätzlich ist das Reiten auf Straßen und Wegen erlaubt, die für Kraftfahrzeuge vorgesehen sind. Im Wald ist das Reiten auf sämtlichen befestigten und naturfesten Wegen, die mit einem Auto befahren werden können, gestattet.
Beachten Sie bitte, dass für einige Waldgebiete besondere Regelungen gelten. In diesen Ausnahmegebieten ist das Reiten nur auf den dafür ausgewiesenen Reitwegen erlaubt. Die Reitwege sind dort durch das abgebildete Verkehrszeichen markiert.
Ausnahmegebiete sind:
Eine Karte von den jeweiligen Reitwegen erhalten Sie im Service-Büro des Kreises Herford. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Karten unter dem Punkt "Downloads" herunterzuladen.
Reitsportliche Veranstaltungen im Wald sind nicht erlaubt.
Wo darf ich nicht reiten?
Sie dürfen nicht reiten auf
Beachten Sie bitte auch die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
Hier eine Übersicht über die Reitregelung in Nordrhein-Westfalen.
Antrag auf Ausgabe von Reitkennzeichen und der Reiterplakette:
Der Antrag kann formlos und auch telefonisch beim Service-Büro des Kreises Herford gestellt werden.
Erstmalige Ausgabe eines Reitkennzeichens
Für die jährlich zu erneuernde Plakette
Datenschutzformular Reiterplakette (PDF, 299 kB)
Datenschutzformular Reiterplakette (PDF, 299 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.