Jägerinnen und Jäger, die Fleisch von erlegtem Wild an einen Endverbraucher oder an den Einzelhandel oder Gaststätten abgeben wollen, müssen hierfür registriert werden. Das gilt auch, wenn Sie aus der Decke geschlagenes Wild abgeben wollen.
Registriert werden muss außerdem jede Wildabgabe an zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe.
Für die Wildbretabgabe ist es unter anderem erforderlich, dass der Jäger eine kundige Person ist.
Formular für die Registrierung
Registrierung von Jägern zur Abgabe von Wild nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene (PDF, 110 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 167 kB)
Registrierung von Jägern zur Abgabe von Wild nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene (PDF, 110 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 167 kB)