Wann darf ich jagen?
Wenn Sie jagen möchten, brauchen Sie dafür einen Jagdschein. Diesen erhalten Sie, wenn Sie die Jägerprüfung erfolgreich ablegen.
Was wird in der Prüfung verlangt?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.
Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:
Die Schießprüfung besteht aus dem Flintenschießen (Wurftauben) und aus dem Büchsenschießen (Rehbockscheibe und laufender Keiler).
Wenn Sie alle Prüfungsteile bestehen, erhalten Sie den Jagdschein.
Was ist, wenn ich durchfalle?
Sollten Sie bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder bei beiden Teilen durchfallen, dürfen Sie frühestens nach drei Monaten an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde.
Termine
Die Jägerprüfung findet einmal im Jahr bei der Kreisverwaltung Herford statt. Die Prüfungstermine (April/Mai) werden im Amtlichen Kreisblatt auf der Internetseite sowie in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht. Prüfungstermin für die schriftliche Prüfung ist der 20. April 2022.
Für die Teilnahme gilt nach der Coronaschutzverordnung NRW die 3G-Regel (Geimpft, genesen oder getestet)
Hinweis
Die Kreisjägerschaft Herford e.V. bietet jedes Jahr einen Vorbereitungskurs an. Der Kurs beginnt Anfang Oktober und endet mit der Prüfung im darauffolgenden Jahr im April.
Sie können unter folgenden Voraussetzungen zur Prüfung zugelassen werden:
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 186 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.