Hilfsnavigation
Jugendamt
Seiteninhalt
A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Jagdaufsicht: Regeln und Jagdzeiten einhalten

Jagdaufsicht: Regeln und Jagdzeiten einhalten

Beschreibung

Die Kreisverwaltung wacht als Aufsichtsbehörde (Untere Jagdbehörde, auch Jagdamt genannt) darüber, dass die geltenden Gebote und Verbote eingehalten werden.

Im Kreisgebiet wird die Jagd in 82 Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Im Vergleich dazu umfasst die Gesamtfläche des Kreisgebietes rund 45.000 Hektar.

Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.

Fachlich wird die untere Jagdbehörde durch den ehrenamtlich tätigen Kreisjagdberater und seinen Stellvertreter unterstützt.

Bei wichtigen Angelegenheiten steht dem Jagdamt der Jagdbeirat zur Seite: ein Gremium sachkundiger ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seine Mitglieder setzen sich zusammen aus einer oder einem Beauftragten des Landrates sowie Vertreterinnen und Vertretern

  • der Jäger,
  • der Land- und Forstwirtschaft,
  • der Jagdgenossenschaften,
  • des Naturschutzes,
  • der unteren Forstbehörde und 
  • des Tierschutzes.

Sie haben Fragen zum Jagdrecht?

Sie können sich an das Jagdamt wenden, wenn Sie zum Beispiel Fragen haben zum

  • Überwachen des Einhaltens der Jagdzeiten,
  • Bestellen eines Jagdaufsehers und Wildschadenschätzers,
  • Erteilen einer Ausnahmegenehmigung oder
  • Abrunden von Jagdbezirken (Einteilen der Bezirke).

Rechtsgrundlagen

  • Landesjagdgesetz NRW (LJG NRW – Ökologisches Jagdgesetz)
  • Landesjagdgesetz-Durchführungsverordnung (DVO LJG NRW)
  • Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO)

Servicezeiten: Allgemeine Ordnungs- und Ausländerangelegenheiten

Allgemeine Ordnungs- und Ausländerangelegenheiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
08:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

Kontakt

Herr Gundlach
Jagd, Fischerei, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse
Telefon: 05221 13-2680
Telefax: 05221 13-172680
E-Mail schreiben
E-Mail schreiben
Herr Bertram
Gewerbeuntersagung, Jagd, Fischerei, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse
Telefon: 05221 13-2664
Telefax: 05221 13-2650
E-Mail schreiben
E-Mail schreiben
Jochen Meyer zu Bexten
Kreisjagdberater
Telefon: 05221 16680
Christian Rasche
Stellvertretender Kreisjagdberater
Telefon: 05733 9619577
E-Mail schreiben

Servicezeiten 

Allgemeine Ordnungs- und Ausländerangelegenheiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
08:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

Logo_Kommunen_für_biologische_Vielfalt      Familienfreundliches Unternehmen 2023     Logo_INQA_Praedikat_Siegel_2021_2023