Ein Jagdkataster ist eine spezielle Auswertung aus dem Datenbestand des Liegenschaftskataster und dient den Jagdgenossenschaften zur Verwaltung der bejagbaren Flächen und damit je nach Satzung der Genossenschaft zur Auszahlung von Jagdgeldern.
Jagdkataster werden nach der Datenabgabe durch das Katasteramt in eigener Verantwortung von den Jagdgenossenschaften fortgeführt. Üblicherweise ist eine Abgabe neuer Datenbestände nach circa 15 bis 20 Jahren notwendig.
Die Daten enthalten die Größe der bejagbaren Flächen, Informationen zur Größe der jeweiligen Nutzungsartenabschnitte sowie die Eigentümerangaben. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Vorstände der Jagdgenossenschaften.
Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung von Jagdkatastern erfolgt in Abstimmung mit dem Amt für „Sicherheit und Ordnung“ der Kreisverwaltung.