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Fischereiaufsicht: Regeln und Schonzeiten einhalten

Fischereiaufsicht: Regeln und Schonzeiten einhalten

Beschreibung

Für das Fischen gelten in Deutschland besondere Gesetze. Fischereirechte sind mit dem Besitz von Grund und Boden verbunden. Die einzelnen Rechtsvorschriften für Fischer regeln im Detail,

  • wer fischen darf,
  • wo jemand fischen darf,
  • wie jemand fischen darf und
  • wann jemand fischen darf.

Mit dem Recht zum Fischen erhalten Sie auch die Pflicht, das Gewässer und den Fischbestand zu hegen und zu erhalten.

Fischereirecht ist Landesrecht

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt das Landesfischereigesetz NRW. Es regelt die Fischerei in stehenden und fließenden Gewässen. Die Landesfischereiverordnung (LFischVO) legt verschiedene Themen fest:

  • Schonzeiten
  • Mindestmaße für den Bereich der Fischerei sowie
  • Verbot des Aussetzens von nicht einheimischen Fischarten.

Welche Fischereibehörden gibt es?

  • Untere Fischereibehörde: Kreis Herford (Aufgaben nach dem Landesfischereigesetz)
  • Obere Fischereibehörde: Bezirksregierung Detmold
  • Oberste Fischereibehörde: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW

Die Fischereibehörde gibt auch Stellungnahmen ab, wenn an Gewässern gebaut wird. Der ehrenamtliche Kreisfischereiberater spielt dabei eine wichtige Rolle. Er berät und unterstützt als Sachverständiger.

Wofür sind die Fischereigenossenschaften zuständig?

Im Kreis Herford gibt es insgesamt neun Fischereigenossenschaften, die für die Fließgewässer zuständig sind. Die größten Fließgewässer sind Werre, Else und Hücker Moor. Für die Weser gibt es eine Sonderregelung.

Die Fischereigenossenschaften verpachten ihre Gewässer an Angelvereine oder Einzelpersonen. Stehende Gewässer über einem halben Hektar werden von den Eigentümern verpachtet.

Welche Aufgaben übernehmen Fischereiaufseher?

Der Kreis Herford arbeitet eng mit ehrenamtlichen Fischereiaufsehern zusammen. Die Aufseherinnen und Aufseher

  • kontrollieren Fischereischeine, Fischereierlaubnisscheine, Fanggeräte und Fischbehälter,
  • überwachen die Einhaltung von Schonzeiten,
  • überprüfen gefangene und gehälterte Fische,
  • kontrollieren, ob die gesetzlichen Mindestmaße eingehalten werden und
  • überwachen, ob tier- und naturschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden.

Rechtsgrundlagen

  • Landesfischereigesetz NRW (LFischG NRW)
  • Landesfischereiverordnung NRW (LFischVO NRW)

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 187 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Herr Gundlach
Jagd, Fischerei, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse
Telefon: 05221 13-2680
Telefax: 05221 13-172680
E-Mail schreiben
Peter Bauer
Kreisfischereiberater
Telefon: 0171 5328002
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.