Für das Fischen gelten in Deutschland besondere Gesetze. Fischereirechte sind mit dem Besitz von Grund und Boden verbunden. Die einzelnen Rechtsvorschriften für Fischer regeln im Detail,
Mit dem Recht zum Fischen erhalten Sie auch die Pflicht, das Gewässer und den Fischbestand zu hegen und zu erhalten.
Fischereirecht ist Landesrecht
In Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt das Landesfischereigesetz NRW. Es regelt die Fischerei in stehenden und fließenden Gewässen. Die Landesfischereiverordnung (LFischVO) legt verschiedene Themen fest:
Welche Fischereibehörden gibt es?
Die Fischereibehörde gibt auch Stellungnahmen ab, wenn an Gewässern gebaut wird. Der ehrenamtliche Kreisfischereiberater spielt dabei eine wichtige Rolle. Er berät und unterstützt als Sachverständiger.
Wofür sind die Fischereigenossenschaften zuständig?
Im Kreis Herford gibt es insgesamt neun Fischereigenossenschaften, die für die Fließgewässer zuständig sind. Die größten Fließgewässer sind Werre, Else und Hücker Moor. Für die Weser gibt es eine Sonderregelung.
Die Fischereigenossenschaften verpachten ihre Gewässer an Angelvereine oder Einzelpersonen. Stehende Gewässer über einem halben Hektar werden von den Eigentümern verpachtet.
Welche Aufgaben übernehmen Fischereiaufseher?
Der Kreis Herford arbeitet eng mit ehrenamtlichen Fischereiaufsehern zusammen. Die Aufseherinnen und Aufseher
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 187 kB)
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Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.