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Gleichstellungsstelle: Gleichstellung in der Kreisverwaltung fördern und fordern

Gleichstellungsstelle: Gleichstellung in der Kreisverwaltung fördern und fordern

Beschreibung

Wer sind wir?

Wir sind ein Informations- und Beratungsbüro für Frauen. Wir nehmen innerhalb und außerhalb der Verwaltung vielfältige Aufgaben wahr, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verwirklichen und voranzubringen.

Zahlreiche Anfragen, Anliegen sowie Interesse an Veranstaltungen und Informationen laufen bei uns zusammen. Diese greifen wir auf und tragen sie weiter in Zusammenarbeit mit

  • der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsstellen im Kreis Herford,
  • Frauengruppen sowie
  • Frauen in Institutionen und Politik, in Vereinen und Verbänden.

Welche Aufgaben nehmen wir wahr?

Wir koordinieren das Fachforum gegen häusliche Gewalt im Kreis Herford. Andere Institutionen unterstützen unsere Arbeit.

Das Frauenforum im Kreis Herford ist ein Zusammenschluss von Frauen. Gemeinsam mit den drei Sprecherinnen planen wir Aktivitäten und setzen sie um.

Neben der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Mitarbeit in Gremien hat die Gleichstellungsstelle festgelegte Aufgaben in der Verwaltung zu erfüllen. Wir wirken zum Beispiel mit bei:

  • Verwaltungsentscheidungen
  • der Erstellung des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes und der Umsetzungsberichte
  • Personalmaßnahmen und organisatorischen Maßnahmen

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Sie sind neugierig geworden? Sie haben Fragen und wünschen weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns!

Gerne stellen wir Ihnen Informationsmaterial, Broschüren und Publikationen zu einem breiten Themenspektrum zur Verfügung. Oder Sie erhalten Unterstützung bei Ihrer Recherche.

Selbstverständlich steht die Gleichstellungsbeauftragte auch für persönliche Informationen und Beratungsgespräche zur Verfügung. Gerne nehmen wir Hinweise auf andere Fachberatungsstellen entgegen.

Rechtsgrundlagen

  • Grundgesetz (GG)
  • Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW)
  • Kreisordnung NRW (KrO NRW)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Downloads

Fachforum gegen häusliche Gewalt im Kreis Herford

Film zur anonymen Spurensicherung

Frau und Beruf

Kontakt

Amtshausstr. 3
32051 Herford
Lina Klostermeyer
Gleichstellungsbeauftragte
Telefon: 05221 13-1316
Telefax: 05221 13-171316
E-Mail schreiben
Amelie Witte
stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Telefon: 05221 13-1315
Telefax: 05221 13-171315
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.