Durch die wachsenden Möglichkeiten der technischen Verarbeitung und Verbreitung von Daten steigt auch das Missbrauchsrisiko. Der Datenschutz nutzt rechtliche Regelungen und technische Maßnahmen dazu, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu begrenzen. Er schützt damit das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger, selbst bestimmen zu dürfen, welche Informationen über sie weitergegeben und verarbeitet werden dürfen.
Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen eine behördliche Datenschutzbeauftragte oder einen behördlichen Datenschutzbeauftragten benennen.
Der/Die Datenschutzbeauftragte der Kreisverwaltung Herford ist in ihrer/seiner Stellung unabhängig und in dieser Funktion direkt dem Landrat unterstellt. Ihre/Seine Aufgaben sind vielseitig, sie/er:
Sie als Bürgerinnen und Bürger haben vor Ort eine qualifizierte Datenschutzinstanz zum Schutz Ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Sie können sich mit datenschutzrechtlichen Problemen oder bei Verstößen, soweit sie die Kreisverwaltung Herford betreffen, direkt an die/den Datenschutzbeauftragte(n) wenden.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)