Sie möchten gewerblich als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer beziehungsweise als Busfahrerin oder Busfahrer im Güter- oder Personenbeförderungsverkehr tätig sein? Dann müssen Sie den Fahrqualifizierungsnachweis beantragen. Dieser weist nach, dass Sie die erforderliche Weiterbildung gemacht haben.
Die Weiterbildung besuchen Sie bei einer anerkannten Ausbildungsstätte. Sie müssen keine Prüfung ablegen, erhalten am Ende aber eine Teilnahmebescheinigung. Alle fünf Jahre frischen Sie Ihre Kenntnisse im Rahmen einer Weiterbildung auf.
Voraussetzungen
Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 237 kB)
Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer - deutsch (PDF, 125 kB)
Information for Ukrainian motorists (PDF, 115 kB)
Інформація для українських водіїв (PDF, 202 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 237 kB)
Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer - deutsch (PDF, 125 kB)
Information for Ukrainian motorists (PDF, 115 kB)
Інформація для українських водіїв (PDF, 202 kB)