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Berufsbegleitende Hilfen für Menschen mit Behinderung erhalten

Berufsbegleitende Hilfen für Menschen mit Behinderung erhalten

Beschreibung

Fachstelle: Behinderte Menschen im Beruf

Sie haben Fragen oder Probleme aufgrund ihrer Behinderung im Arbeitsleben? Dann sind wir Ihre Ansprechstelle. Wir beraten zum Beispiel:

  • schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen im Berufsleben,
  • Betriebe und Unternehmen, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen beschäftigen oder beschäftigen wollen,
  • Betriebs- und Personalräte, Vertretungen für Mitarbeitende,
  • Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen,
  • alle Personen, die Fragen zum Schwerbehindertenrecht haben

Unser Angebot:

  • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (zum Beispiel behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen)
  • Psychosoziale Beratung und Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst (IFD)
  • Beratung in Fragen des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen
  • Beteiligung am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und an Präventionsverfahren

Im Übrigen werden wir vom LWL "Inklusionsamt Arbeit" im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes mit der Durchführung von Kündigungsverfahren beauftragt.

Wer ist schwerbehindert?

Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Die Schwerbehinderung wird vom Kreis Herford auf Antrag festgestellt.

Wer ist Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt?

Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 ist eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit möglich. Den Antrag erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit unter der Service-Nummer: 0800 4 5555 00.

Spezielle Fragen?

Wir können folgende Fachdienste des Integrationsamtes des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) hinzuziehen:

  1. Integrationsfachdienst (psychosoziale Begleitung)
  2. technischer Beratungsdienst (behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung)
  3. Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung
  4. Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung
  5. Präventionsfachdienst Sucht und Psyche

Wir arbeiten im Rahmen einer Bürogemeinschaft eng mit dem Integrationsfachdienst im Kreis Herford zusammen. Dabei unterliegen wir selbstverständlich den strengen Vorschriften des Sozialdatenschutzes und der Schweigepflicht.

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX), 2. Teil
  • Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
  • KFZ-Hilfe-Verordnung (KfzHV)
  • und andere

Kosten/Gebühren

Die Angebote der Fachstelle „Behinderte Menschen im Beruf“ sind kostenlos.

Downloads

Servicezeiten: Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns.

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 322 kB) ReadSpeaker

Kontakt

(im Erdgeschoss der
Agentur für Arbeit)
Hansastraße 33
32049 Herford
Birgit Hoffrogge
Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz nach SGB IX
Telefon: 05221 189-6198
Telefax: 05221 189-725
E-Mail schreiben
Anja Matecki
Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz nach SGB IX
Telefon: 05221 189-722
Telefax: 05221 189-725
E-Mail schreiben
Volker Marten
Psychosoziale Beratung und Begleitung / Kündigungsschutz nach SGB IX
Telefon: 05221 189-431
Telefax: 05221 189-725
E-Mail schreiben
Olaf Simon
Psychosoziale Beratung und Begleitung / Kündigungsschutz nach SGB IX
Telefon: 05221 189-6394
Telefax: 05221 189-725
E-Mail schreiben
Linda Sundermeier
Begleitende Hilfen, Kündigungsschutz nach SGB IX
Telefon: 05221 189-427
Telefax: 05221 189-725
E-Mail schreiben

Servicezeiten 

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns.


Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.