Sie haben Fragen oder Probleme aufgrund ihrer Behinderung im Arbeitsleben? Dann sind wir Ihre Ansprechstelle. Wir beraten zum Beispiel:
Unser Angebot:
Im Übrigen werden wir vom LWL "Inklusionsamt Arbeit" im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes mit der Durchführung von Kündigungsverfahren beauftragt.
Wer ist schwerbehindert?
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Die Schwerbehinderung wird vom Kreis Herford auf Antrag festgestellt.
Wer ist Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt?
Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 ist eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit möglich. Den Antrag erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit unter der Service-Nummer: 0800 4 5555 00.
Spezielle Fragen?
Wir können folgende Fachdienste des Integrationsamtes des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) hinzuziehen:
Wir arbeiten im Rahmen einer Bürogemeinschaft eng mit dem Integrationsfachdienst im Kreis Herford zusammen. Dabei unterliegen wir selbstverständlich den strengen Vorschriften des Sozialdatenschutzes und der Schweigepflicht.
Die Angebote der Fachstelle „Behinderte Menschen im Beruf“ sind kostenlos.
Fachstelle behinderte Menschen im Beruf:
Integrationsfachdienst:
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 322 kB)
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