Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere und ihre Entwicklungsstadien zu fangen oder Pflanzen der Natur zu entnehmen. Wenn dies beabsichtigt wird, muss bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Diese wird nur in wenigen, gut begründeten Fällen ausgegeben. Ebenso muss für die Haltung, den Transport oder den Verkauf eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Naturschutz und Regionalplanung
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:30 Uhr
Datenschutzformular Tiere Pflanzen (PDF, 299 kB)
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