Hilfsnavigation
Jugendamt
Seiteninhalt
A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Einheimische Tiere und Pflanzen - Fang, Sammlung, Haltung, Transport oder Verkauf beantragen

Einheimische Tiere und Pflanzen - Fang

Beschreibung

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere und ihre Entwicklungsstadien zu fangen oder Pflanzen der Natur zu entnehmen. Wenn dies beabsichtigt wird, muss bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Diese wird nur in wenigen, gut begründeten Fällen ausgegeben. Ebenso muss für die Haltung, den Transport oder den Verkauf eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Servicezeiten: Naturschutz und Regionalplanung

Naturschutz und Regionalplanung
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:30 Uhr 

Dokumente

Datenschutzformular Tiere Pflanzen (PDF, 299 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Amtshausstraße 2
32051 Herford
Karin Bohrer
Naturschutzgebiete, Biotop- und nationaler Artenschutz
Telefon: 05221 13-2320
Telefax: 05221 13-2499
E-Mail schreiben

Servicezeiten 

Naturschutz und Regionalplanung
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:30 Uhr 


Logo_Kommunen_für_biologische_Vielfalt      Familienfreundliches Unternehmen 2023     Logo_INQA_Praedikat_Siegel_2021_2023