Tiere und Pflanzen, die weltweit durch den internationalen Handel gefährdet sind, gilt es zu schützen. Zu diesem Zweck wurde 1973 das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ (in Englisch: Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz CITES) beschlossen. Es ist auch unter dem Titel Washingtoner Artenschutzabkommen bekannt.
Geschützte Tiere melden
Wenn Sie sich ein besonders geschütztes Wirbeltier anschaffen, melden Sie dies bitte der Unteren Naturschutzbehörde. Teilen Sie gleich zu Beginn die Anzahl der Tiere mit und melden Zu- und Abgänge. Bitte teilen Sie uns diese Informationen schriftlich mit. Wir benötigen folgende Angaben:
Wenn Sie unter dem Schutz von CITES stehende Tiere und Pflanzen oder deren Einzelteile (zum Beispiel Federn, Fell oder Samen) halten, transportieren oder verkaufen wollen, brauchen Sie eine Bescheinigung von der Unteren Naturschutzbehörde.
Was darf nicht eingeführt werden?Es kommen immer neue Arten und Produkte auf die Liste, für die CITES-Bescheinigungen gefordert werden. Halten Sie sich nicht an die Schutzbestimmungen, droht ein Bußgeld am Zoll oder sogar ein Strafverfahren.
Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES)
Naturschutz und Regionalplanung
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:30 Uhr
Bestandsanzeige gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (DOC, 33 kB)
CITES-Antrag (PDF, 1 MB)
Datenschutzformular CITIS (PDF, 299 kB)
Naturschutz und Regionalplanung
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:30 Uhr
Bestandsanzeige gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (DOC, 33 kB)
CITES-Antrag (PDF, 1 MB)
Datenschutzformular CITIS (PDF, 299 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.