Missstände in der Tierhaltung werden in vielen Fällen durch Hinweise aus der Bevölkerung aufgedeckt. Schauen Sie daher nicht weg, wenn in Ihrer Umgebung Menschen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, Tiere quälen oder nicht artgerecht halten.
Wenn Sie melden möchten, dass ein Tier schlecht gehalten wird, sind folgende Angaben besonders hilfreich:
Auf Wunsch werden die Informationen vertraulich behandelt.
Das Veterinäramt geht jedes Jahr etwa 200 Tierschutzanzeigen nach. Es wird dabei unterstützt durch die Städte und Gemeinden, die Polizei und die Tierschutzvereine im Kreis Herford. Häufig genügt es schon, die Tierhalter zu beraten, um die Bedingungen für die Tiere zu verbessern. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen kann die Wegnahme der betroffenen Tiere das einzige Mittel sein, um das Wohl der Tiere sicherzustellen.
Tierschutzvergehen können mit hohen Bußgeldern bestraft werden. Wer einem Tier länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt, begeht eine Straftat. Den Verantwortlichen droht unter Umständen eine Freiheitsstrafe.
§ 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (DOCX, 142 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 167 kB)
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