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Vertragsnaturschutz und Kulturlandschaftsprogramm: Grünland ökologisch bewirtschaften

Vertragsnaturschutz und Kulturlandschaftsprogramm

Beschreibung

Viele Tier- und Pflanzenarten kämpfen in unserer modernen Agrarlandschaft um ihr Überleben. Der Vertragsnaturschutz unterstützt:

  1. Landwirtschaftliche Flächen sollen so bewirtschaftet werden, dass Lebensgemeinschaften (Biotope) erhalten oder sogar wiederhergestellt werden.
  2. Spezielle Programme sollen helfen, einzelne Arten wie Kiebitz, Hamster, Knoblauchkröte, Watvögel oder Ackerwildkräuter zu schützen.
  3. Wer Streuobstwiesen erhält, Grünlandflächen als Wiese oder Weide nutzt, Acker in Grünland umwandelt oder Hecken pfegt, erhält dafür einen finanziellen Ausgleich.

Über 50 verschiedene Bewirtschaftungspakete sollen den Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit geben, auf ihren Flächen aktiv etwas für den Arten- und Biotopschutz zu tun. Damit dies betriebswirtschaftlich vertretbar ist, bekommen sie einen finanziellen Ausgleich dafür.

Das Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Herford setzt das Förderinstrument Vertragsnaturschutz des Landes Nordrhein-Westfalen für unsere Region um.

Bis zum 30.06.2022 müssen interessierte Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, die erstmals an diesem Programm teilnehmen wollen, beim Kreis Herford einen Grundantrag für die Periode 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 stellen. Die nebenstehenden Formulare und Informationen dienen der Orientierung. Ob in jedem Fall eine Förderung ausgesprochen werden kann, hängt von der jeweiligen Einzelprüfung ab. Hier ist, insbesondere bei der Ackerextensivierung, der jeweilige Einzelfall zu betrachten und zu klären, ob die naturschutzfachlichen Ziele auf den Antragsflächen erreicht werden können.
Für diejenigen, die bereits eine Bewilligung im Vertragsnaturschutz haben, besteht die Möglichkeit eines Folgeantrages, der über das ELAN-Verfahren zusammen mit den übrigen Anträgen gestellt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, so besteht auch für den Folgeantrag die Möglichkeit eines „Papierantrages“ bis zum 30.06.2022.

Der Kreis Herford wartet noch auf die passenden Unterlagen für Folgeanträge. Sobald das Land diese Unterlagen veröffentlicht hat, werden sie auf dieser Seite auch zur Verfügung gestellt.

Servicezeiten: Naturschutz und Regionalplanung

Naturschutz und Regionalplanung
Montag bis Donnerstag:
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Freitag:
08:30 bis 12:30 Uhr 

LANUV Vertragsnaturschutz

Beschreibung

Unterlagen/Nachweise

Rechtsgrundlagen

Kosten/Gebühren

Downloads

Dokumente

LANUV-Arbeitsblatt_35_web (PDF, 2,5 MB) ReadSpeaker

51.._Bewirtschaftungsbedingungen Grünland Mahd 2023 (PDF, 217 kB) ReadSpeaker

51.._Bewirtschaftungsbedingungen Grünland Beweidung 2023 (PDF, 19 kB) ReadSpeaker

5301_5302_Bewirtschaftungsbedingungen Streuobst (DOCX, 28 kB) ReadSpeaker

5042_Bewirtschaftungsbedingungen Blühstreifen (DOCX, 355 kB) ReadSpeaker

5025_Bewirtschaftungsbedingungen Ernteverzicht (DOCX, 18 kB) ReadSpeaker

5041_Bewirtschaftungsbedingungen Ackerbrache (DOCX, 19 kB) ReadSpeaker

5041_Bewirtschaftungsbedingungen Schwarzbrache (DOCX, 16 kB) ReadSpeaker

Datenschutzformular Vertragsnaturschutz (PDF, 298 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Amtshausstraße 2
32051 Herford
Karl-Heinz Diekmann
Abteilungsleitung
Telefon: 05221 13-2340
Telefax: 05221 13-2499
E-Mail schreiben
Ilka Schwarzenberg
Planverfahren, Vertragsnaturschutz
Telefon: 05221 13-2323
Telefax: 05221 13-2499
E-Mail schreiben
Torsten Klocke
Internationaler Artenschutz, Kulturlandschaftsprogramm, Reitregelung
Telefon: 05221 13-2324
Telefax: 05221 13-2499
E-Mail schreiben

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Telefax: 05223 161-351
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32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.