Was versteht man unter einer medienübergreifenden Umweltinspektion?
Für einen wirksamen Schutz von Mensch und Umwelt müssen Anlagen, die die Umwelt beeinträchtigen können, regelmäßig überwacht werden. Die Überwachungspflicht betrifft alle Betriebe, die eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz benötigen. Sie gilt aber auch für Anlagen, die nach dem Baurecht genehmigt sind, wenn sie eine besondere Bedeutung für die Umwelt haben.
Bei einer Umweltinspektion wird geprüft, ob die gesetzlichen Regelungen für die Bereiche Wasser, Abfall und Immissionsschutz eingehalten werden. Da mehrere Fachbereiche betroffen sind, spricht man von einer medienübergreifenden Inspektion. Dadurch soll vermieden werden, dass Schadstoffe von einem Medium in ein anderes verlagert werden: beispielsweise von der Luft in das Abwasser.
Wie läuft eine Umweltinspektion ab?
Wie häufig wird eine Anlage überwacht?
Wie oft die regelmäßigen Inspektionen stattfinden, hängt von folgenden Faktoren ab:
Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie (IED) unterliegen, werden alle ein bis drei Jahre überwacht. Alle anderen Betriebe sind in der Regel alle drei bis zehn Jahre zu überwachen.
Werden die Ergebnisse der Umweltinspektion veröffentlicht?
Laut Umwelt-Informationsgesetz (UIG) müssen die wesentlichen Ergebnisse des Vor-Ort-Termins in einem Inspektionsbericht zusammengefasst und den Bürgerinnen und Bürger unmittelbar zugänglich gemacht werden. Sie können die Berichte auf unserer Internetseite abrufen.
Wer führt die Inspektion durch?
Im Kreis Herford sind wir als Untere Immissionsschutzbehörde für den Großteil der Inspektionen zuständig. Einige Anlagen werden von der Bezirksregierung Detmold als Obere Immissionsschutzbehörde überwacht. Die Bezirksregierung prüft Anlagen mit besonderer Umweltrelevanz.
Was bedeuten die Begriffe Überwachungsplan und Überwachungsprogramm?
Die Umweltinspektion ist gebührenpflichtig. Sie wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW nach Stunden abgerechnet. Für die Gebührenberechnung werden außer den Stunden für den Vor-Ort-Termin auch die Vor- und Nachbereitungszeiten angesetzt. Durch eine gute Vorbereitung auf den Vor-Ort-Termin und eine mängelfreie Anlage kann die Betreiberin oder der Betreiber der Anlagen die Inspektionsgebühren verringern.
Merkblatt - Die medienübergreifende Umweltinspektion (PDF, 134 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 120 kB)
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