In technischen Anlagen wie Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen kann es unter bestimmten Bedingungen zu einer starken Vermehrung von Legionellen kommen, die mit dem Luftstrom in die Umgebung ausgetragen werden können. Eine erhöhte Legionellenzahl in der Luft kann zu einer Gesundheitsgefährdung der umliegenden Bevölkerung führen.
Legionellen kommen in geringer Anzahl auch natürlich in Oberflächengewässern vor und führen dort zu keinen Erkrankungen. In hoher Konzentration als Aerosol eingeatmet können Legionellen jedoch besonders bei immungeschwächten Menschen zu schweren Lungenentzündungen führen. Beispiele von nachgewiesenen Legionellenausbrüchen mit Todesfällen sind Ulm/Neu-Ulm 2010 und Warstein 2013.
Um zukünftig Legionellen-Ausbrüche zu verhindern, sind die technischen Anlagen, bei denen eine Vermehrung und ein Austrag von Legionellen mit dem Luftstrom möglich sein könnte, in besonderer Form zu betreiben und zu überwachen. Die Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung solcher Anlagen ist seit dem 19.08.2017 durch die
Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider - 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)
gesetzlich geregelt.
Was ist zu tun ?
Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen sind verpflichtet, den hygienisch einwandfreien Betrieb der Anlage sicherzustellen. Dafür sind bauliche und betriebliche Anforderungen nach dem Stand der Technik einzuhalten. Beispiele sind
Anzeigepflicht
Mit der 42. BImSchV ist neben den Anforderungen an Bau und Betrieb einer Anlage erstmals auch eine Anzeigepflicht eingeführt worden. Dies betrifft sowohl Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme, die Nebeneinrichtung einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage sind, als auch Anlagen bei baurechtlich genehmigten Betrieben.
Alle Neu- bzw. Bestandsanlagen sowie Änderungen, Stilllegungen und Betreiberwechsel sind der zuständigen Behörde ab dem 19. Juli 2018 binnen eines Monats (also bis zum 19. August 2018 ) anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege im "Kataster Verdunstungskühlanlagen" des bundeseinheitlichen Internetportals "KaVKA-42BV". Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen LANUV.NRW (siehe unter "Links").
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 120 kB)
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Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
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