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Nachtarbeitsgenehmigung beantragen

Beschreibung

Der Schutz der Nachtruhe dient dem Gesundheitsschutz. Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sind daher Tätigkeiten verboten, welche die Nachtruhe stören. Allerdings können von diesem Verbot Ausnahmen zugelassen werden. Dies gilt bei Arbeiten, die

  • von öffentlichem Interesse sind oder
  • das besondere Interesse einer Beteiligten oder eines Beteiligten betreffen.

Beispiele dafür sind Arbeiten an den Versorgungssystemen für Gas, Wasser, Strom, Abwasser oder Gleisanlagen und anderen Verkehrseinrichtungen. Auch im gewerblichen und privaten Bereich sind manchmal Bauarbeiten zur Nachtzeit nötig, zum Beispiel im Hoch- und Tiefbau, in der Produktion oder im Handel.

Verfahrensablauf

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und geprüft wurden, wird die Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Genehmigung ist mit Auflagen, Bedingungen und Nebenbestimmungen verbunden.

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig. Der Antrag sollte mindestens 8 Tage vor Beginn der Nachtarbeit bei der Behörde vorliegen. Kurzfristige Antragseingänge (bis 2 Tage vorher) können nicht immer rechtzeitig bearbeitet werden.

Hinweis

Wenn die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, müssen Sie die Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig über die Art und die Dauer der Arbeiten informieren.

Unterlagen/Nachweise

Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich. Ein besonderes Formular ist nicht nötig, aber folgende Angaben sind unbedingt erforderlich:

  • Standort und Zeitraum der Baustelle
  • Abstand zur nächsten Wohnbebauung
  • beschreiben Sie die Arbeiten, auch einzelne Arbeitsabschnitte
  • benennen Sie die eingesetzten Maschinen (Typ, Anzahl, Fabrikat, Leistung, Schall-Emissionswerte)
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Name und Telefonnummer der Bauleiterin oder des Bauleiters vor Ort
  • begründen Sie ausführlich die Notwendigkeit und den Umfang der Nachtarbeit (leicht nachvollziehbar und plausibel darzulegen)

Rechtsgrundlagen

  • § 9 Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
  • 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV)

Kosten/Gebühren

Die Gebühr ist abhängig von der Bedeutung und dem Verwaltungsaufwand: 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro.

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 120 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Sergej Morasch
Umweltschutz
Stellungnahmen in baurechtichen Verfahren, Messdienst
Telefon: 05221 13-2222
Telefax: 05221 13-172222
E-Mail schreiben
N.N.
Umweltschutz
Stellungnahmen in baurechtlichen Verfahren
Telefon: 05221 13-2221
Telefax: 05221 13-172221

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