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Nachtarbeitsgenehmigung beantragen

Beschreibung

Der Schutz der Nachtruhe dient dem Gesundheitsschutz. Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sind daher Tätigkeiten verboten, welche die Nachtruhe stören. Allerdings können von diesem Verbot Ausnahmen zugelassen werden. Dies gilt bei Arbeiten, die

  • von öffentlichem Interesse sind oder
  • das besondere Interesse einer Beteiligten oder eines Beteiligten betreffen.

Beispiele dafür sind Arbeiten an den Versorgungssystemen für Gas, Wasser, Strom, Abwasser oder Gleisanlagen und anderen Verkehrseinrichtungen. Auch im gewerblichen und privaten Bereich sind manchmal Bauarbeiten zur Nachtzeit nötig, zum Beispiel im Hoch- und Tiefbau, in der Produktion oder im Handel.

Verfahrensablauf

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und geprüft wurden, wird die Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Genehmigung ist mit Auflagen, Bedingungen und Nebenbestimmungen verbunden.

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig. Der Antrag sollte mindestens 8 Tage vor Beginn der Nachtarbeit bei der Behörde vorliegen. Kurzfristige Antragseingänge (bis 2 Tage vorher) können nicht immer rechtzeitig bearbeitet werden.

Hinweis

Wenn die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, müssen Sie die Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig über die Art und die Dauer der Arbeiten informieren.

Unterlagen/Nachweise

Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich. Ein besonderes Formular ist nicht nötig, aber folgende Angaben sind unbedingt erforderlich:

  • Standort und Zeitraum der Baustelle
  • Abstand zur nächsten Wohnbebauung
  • beschreiben Sie die Arbeiten, auch einzelne Arbeitsabschnitte
  • benennen Sie die eingesetzten Maschinen (Typ, Anzahl, Fabrikat, Leistung, Schall-Emissionswerte)
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Name und Telefonnummer der Bauleiterin oder des Bauleiters vor Ort
  • begründen Sie ausführlich die Notwendigkeit und den Umfang der Nachtarbeit (leicht nachvollziehbar und plausibel darzulegen)

Rechtsgrundlagen

  • § 9 Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
  • 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV)

Kosten/Gebühren

Die Gebühr ist abhängig von der Bedeutung und dem Verwaltungsaufwand: 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro.

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 120 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Sergej Morasch
Umweltschutz
Stellungnahmen in baurechtichen Verfahren, Messdienst
Telefon: 05221 13-2222
Telefax: 05221 13-172222
E-Mail schreiben
Dennis Kredig
Umweltschutz
Stellungnahmen in baurechtlichen Verfahren
Telefon: 05221 13-2221
Telefax: 05221 13-172221
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.