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Gewässer oder Uferbereich verändern - Genehmigung beantragen

Gewässer oder Uferbereich verändern - Genehmigung beantragen

Beschreibung

Gewässer sind wichtige, aber auch empfindliche Bestandteile des Naturhaushaltes. Sie stehen deshalb unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Dieser gilt nicht nur für das Gewässer an sich, sondern auch für die Uferbereiche. Auch dann, wenn ein Gewässer auf einem Privatgrundstück verläuft. Jede wesentliche Veränderung an einem Gewässer oder an seinen Ufern bedarf daher einer besonderen Genehmigung.

Ein Gewässer wird wesentlich verändert, wenn beispielsweise:

• der Verlaufe geändert wird,
• der Querschnitt geändert wird,
• die Sohle oder das Ufer befestigt wird,
• Verrohrungen angelegt werden oder
• das Gewässer aufgestaut wird.

Die Genehmigungspflicht gilt auch für Maßnahmen am Gewässer, durch die es verbessert oder renaturiert wird. Beispiele hierfür sind das naturnahe Gestalten eines bisher begradigten Gewässerlaufes oder das Entfernen einer Verrohrung.

Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigung

Für Gewässerausbauten ist ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig. Eine Plangenehmigung hingegen ist ein vereinfachtes Verfahren. Es wird erteilt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. für einen Ausbau ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich,
  2. Rechte anderer werden nicht berührt oder diese sind einverstanden und
  3. die anerkannten Naturschutzverbände stimmen zu.

Unterlagen/Nachweise

  • formloser Antrag
  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtsplan im Maßstab 1: 5000
  • Lageplan oder Flurkarte im Maßstab 1:500 oder 1:1000
  • Querprofile
  • Längsschnitt
  • hydraulische Berechnung bei größeren Vorhaben nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter
  • landschaftspflegerischer Begleitplan nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter
  • Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers (sofern sie nicht die Antragstellerin oder der Antragsteller sind) beziehungsweise der Anlieger

Je nach Größe und Auswirkung des Vorhabens können weitere Unterlagen erforderlich werden. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin beziehungsweise dem zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen. Wir raten Ihnen zu einer Planung durch ein Ingenieurbüro.

Rechtsgrundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)

Kosten/Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für die Planfeststellung oder -genehmigung richtet sich nach den Baukosten.

  • Mindestgebühr für eine Plangenehmigung: 900,00 Euro
  • Mindestgebühr für eine Planfeststellung: 1.100,00 Euro

Dokumente

Formular zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 216 kB) ReadSpeaker

Kontakt

N.N.
Umweltschutz
Gewässerausbauten, Gewässerunterhaltung
Telefon: 05221 13-2229
Telefax: 05221 13-172230
Carla Hunting
Umweltschutz
Gewässerausbauten, Gewässerunterhaltung
Telefon: 05221 13-2259
E-Mail schreiben
Dipl.-Ing. Maren Wilmsmeier
Umweltschutz
Gewässerausbauten, Gewässerunterhaltung
Telefon: 05221 13-2231
Telefax: 05221 13-172230
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.