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Grundwasser, Erdwärme und Recyclingstoffe nutzen

Grundwasser, Erdwärme und Recyclingbaustoffe nutzen

Beschreibung

Grundwasser ist eine wertvolle Ressource, die einem besonderen Schutz unterliegt. Das Wasserrecht verlangt daher, das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass nachteilige Veränderungen seines mengenmäßigen und chemischen Zustandes vermieden werden. Es darf nicht mehr Grundwasser entnommen werden, als sich auf natürliche Weise neu bildet. Dabei hat die öffentliche Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen. Wenn Sie Grundwasser fördern möchten, brauchen Sie dafür in der Regel einer wasserrechtliche Erlaubnis und zwar unabhängig vom Nutzungszweck.

Erdwärme ist die im zugänglichen Teil der Erdkruste gespeicherte Wärme (thermische Energie). Sie umfasst die in der Erde gespeicherte Energie, soweit sie entzogen und genutzt werden kann, und zählt zu den regenerativen Energien. Wenn Sie Erdwärme nutzen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis.

Recycling-Baustoffe (Bau- und Abbruchabfälle) haben den größten Anteil an den anfallenden mineralischen Abfällen. Nach dem Aufbereiten werden sie als Recycling-Baustoffe überwiegend im Straßen- und Erdbau eingesetzt. Das Verwenden von Recycling-Baustoffen ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.

Unterlagen/Nachweise

Für eine Grundwassernutzung:

  • Übersichtsplan im Maßstab 1:10.000 bis 1:25.000
  • Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 mit folgenden Angaben:
    • Überblick über die örtliche Situation
    • genaue Lage der vorgesehenen Anlagen
    • Bezeichnung der für die Grundwasserentnahme und die vorgesehenen Anlagen beanspruchten Grundstücke nach dem Liegenschaftskataster
    • Einzeichnung der auf dem zu beanspruchenden Grundstück und den Nachbargrundstücken, die ebenfalls nach dem Liegenschaftskataster zu bezeichnen sind, vorhandenen Gebäude, Brunnen, Dungstätten, Entwässerungsanlagen und Einleitungsstellen in ein Gewässer (einschließlich Grundwasser)
    • Nordpfeil
    • eventuell die Grenzen eines festgelegten Überschwemmungsgebietes, einer Wasserschutzzone und eines Quellenschutzgebietes
  • Katasterplan im Maßstab 1:1.000
  • Bohrprofil mit Schichtenverzeichnis (nur bei erstmaliger Inbetriebnahme)
  • Bauzeichnung der Förderungsanlage
  • eventuell Aufbereitungsanlage und weitere mit der Grundwasserentnahme verbundener Anlagen im Maßstab 1 :100
  • Erläuterungsbericht, der neben den Grundzügen des Verfahrens der Grundwasserförderung alle aus den Zeichnungen nicht ersichtlichen, aber zur Beurteilung des Antrages wichtigen Umstände enthält

Für eine Erdwärmenutzung:

  • Übersichtsplan im Maßstab 1:10.000 bis 1:25.000
  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Kennzeichnung des Standortes der Wärmepumpenanlage sowie der Bohrstellen
  • Katasterplan (amtliche Flurkarte beziehungsweise Abzeichnung der Flurkarte im Maßstab 1: 1 000)
  • Erläuterungsbericht
  • Für Wärmepumpenanlagen mit Erdwärmesonden:
    • Angaben zur Länge beziehungsweise Tiefe der Erdwärmesonden mit Bezug auf Grundwasserstockwerke und erforderliche Wärmeleistung
    • Angaben zum Bohrverfahren und zur Verfüllung beziehungsweise Abdichtung des Ringraumes
  • Für Wärmepumpenanlagen mit Erdwärmekollektoren
    • Angaben zur Länge der Erdwärmekollektoren und Flächengröße mit Bezug auf erforderliche Wärmeleistung
    • Datensicherheitsblatt des verwendeten Wärmeträgermittels

Rechtsgrundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)

Downloads

Dokumente

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einbau von Recycling-Baustoffen (PDF, 313 kB) ReadSpeaker

Antrag wasserrechtliche Erlaubnis WW-Wärmepumpe (PDF, 150 kB) ReadSpeaker

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Nutzung von Erdwärme (PDF, 250 kB) ReadSpeaker

Antrag auf Grundwassernutzung (PDF, 247 kB) ReadSpeaker

Formular zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 71 kB) ReadSpeaker

Zuständig

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.