Grundwasser ist eine wertvolle Ressource, die einem besonderen Schutz unterliegt. Das Wasserrecht verlangt daher, das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass nachteilige Veränderungen seines mengenmäßigen und chemischen Zustandes vermieden werden. Es darf nicht mehr Grundwasser entnommen werden, als sich auf natürliche Weise neu bildet. Dabei hat die öffentliche Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen. Wenn Sie Grundwasser fördern möchten, brauchen Sie dafür in der Regel einer wasserrechtliche Erlaubnis und zwar unabhängig vom Nutzungszweck.
Erdwärme ist die im zugänglichen Teil der Erdkruste gespeicherte Wärme (thermische Energie). Sie umfasst die in der Erde gespeicherte Energie, soweit sie entzogen und genutzt werden kann, und zählt zu den regenerativen Energien. Wenn Sie Erdwärme nutzen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis.
Recycling-Baustoffe (Bau- und Abbruchabfälle) haben den größten Anteil an den anfallenden mineralischen Abfällen. Nach dem Aufbereiten werden sie als Recycling-Baustoffe überwiegend im Straßen- und Erdbau eingesetzt. Das Verwenden von Recycling-Baustoffen ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Für eine Grundwassernutzung:
Für eine Erdwärmenutzung:
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einbau von Recycling-Baustoffen (PDF, 313 kB)
Antrag wasserrechtliche Erlaubnis WW-Wärmepumpe (PDF, 150 kB)
Antrag auf Grundwassernutzung (PDF, 247 kB)
Formular zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 71 kB)
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einbau von Recycling-Baustoffen (PDF, 313 kB)
Antrag wasserrechtliche Erlaubnis WW-Wärmepumpe (PDF, 150 kB)
Antrag auf Grundwassernutzung (PDF, 247 kB)
Formular zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 71 kB)