Grundwasser ist eine wertvolle Ressource, die einem besonderen Schutz unterliegt. Das Wasserrecht verlangt daher, das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass nachteilige Veränderungen seines mengenmäßigen und chemischen Zustandes vermieden werden. Es darf nicht mehr Grundwasser entnommen werden, als sich auf natürliche Weise neu bildet. Dabei hat die öffentliche Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen. Wenn Sie Grundwasser fördern möchten, brauchen Sie dafür in der Regel einer wasserrechtliche Erlaubnis und zwar unabhängig vom Nutzungszweck.
Erdwärme ist die im zugänglichen Teil der Erdkruste gespeicherte Wärme (thermische Energie). Sie umfasst die in der Erde gespeicherte Energie, soweit sie entzogen und genutzt werden kann, und zählt zu den regenerativen Energien. Wenn Sie Erdwärme nutzen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis.
Recycling-Baustoffe (Bau- und Abbruchabfälle) haben den größten Anteil an den anfallenden mineralischen Abfällen. Nach dem Aufbereiten werden sie als Recycling-Baustoffe überwiegend im Straßen- und Erdbau eingesetzt. Das Verwenden von Recycling-Baustoffen ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Für eine Grundwassernutzung:
Für eine Erdwärmenutzung:
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einbau von Recycling-Baustoffen (PDF, 313 kB)
Antrag wasserrechtliche Erlaubnis WW-Wärmepumpe (PDF, 150 kB)
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Nutzung von Erdwärme (PDF, 250 kB)
Antrag auf Grundwassernutzung (PDF, 247 kB)
Formular zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 71 kB)
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einbau von Recycling-Baustoffen (PDF, 313 kB)
Antrag wasserrechtliche Erlaubnis WW-Wärmepumpe (PDF, 150 kB)
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Nutzung von Erdwärme (PDF, 250 kB)
Antrag auf Grundwassernutzung (PDF, 247 kB)
Formular zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 71 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.