Hilfsnavigation
Jugendamt
Seiteninhalt
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle

Kleinkläranlage betreiben: Erlaubnis einholen

Kleinkläranlage betreiben: Erlaubnis einholen

Beschreibung

Nicht alle Grundstücke können an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Ist dies technisch nicht möglich oder mit zu hohen Kosten verbunden, müssen Sie als Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer das anfallende Abwasser selbst beseitigen. Dies erfordert in aller Regel den Betrieb einer Kleinkläranlage.

Wasserrechtliche Erlaubnis

Für das Versickern des gereinigten Abwassers oder das Einleiten in ein Gewässer benötigen Sie eine  Erlaubnis. Diese wird erteilt, wenn die Kleinkläranlage

  • dem Stand der Technik entspricht und
  • die gesetzlich vorgeschriebene Reinigungsleistung erbringt.

Damit dies auf Dauer sichergestellt ist, sind Kleinkläranlagen regelmäßig durch ein Fachunternehmen zu warten. Im Regelfall ist es erforderlich, dass eine Anlage zweimal im Jahr gewartet wird. Die wasserrechtliche Erlaubnis wird normalerweise für die Dauer von 10 Jahren erteilt.

Unterlagen/Nachweise

Folgende Unterlagen (DIN A4 oder auf DIN A4 gefaltet) sind in 3-facher Ausfertigung beizufügen:

  • Übersichtsplan im Maßstab 1:25000 bis 1:10000
    zum Beispiel Ausschnitt aus Stadtplan, darin ist das Grundstück durch einen Kreis zu markieren.
  • aktueller Katasterplan im Maßstab 1:2000 bis 1:1000
  • Lageplan im Maßstab 1:500 bis 1:250 und mit folgenden Detailangaben:
    • genaue Lage der Abwasseranlagen und der Verlauf der Entwässerungsleitungen (Schmutzwasser in „Rot“, Niederschlagswasser in „Blau“) bis zur Einleitungsstelle in das Gewässer oder Grundwasser
    • Verlauf offener oder verrohrter Gewässer mit Fließrichtung
    • alle auf dem eigenen Grundstück und den Nachbargrundstücken vorhandenen Gebäude, Brunnen, Dunglagerstätten
    • Nordpfeil und Maßstab
  • Grundrisszeichnung vorhandener und geplanter Gebäude im Maßstab 1:100
    mit Darstellung der Entwässerungsleitungen im Gebäude
  • Zeichnerische Darstellung der Abwasserbehandlungsanlage im Grundriss und Schnitt einschließlich Maßangaben (Maßstab 1:50 bis 1:20)
  • Zeichnerische Darstellung der Versickerungsanlage im Maßstab 1:50 bis 1:20, wenn das Grundwasser eingeleitet wird
    Das Versickerungssystem ist im Schnitt mit Maßangaben darzustellen.
    Eine Angabe des höchsten Grundwasserstandes ist erforderlich.
  • Zeichnerische Darstellung des Einleitungsbauwerkes, wenn in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet wird
    Aus den Grundrissen und Schnitten muss die Funktion der Bauteile erkennbar sein.
  • Berechnungen zur Bemessung
    • der Abwasserbehandlungsanlage(n)
    • der Versickerungsanlage(n) beziehungsweise Rückhaltung
  • Erläuterungsbericht
    Beschreibung der geplanten Entwässerung

Rechtsgrundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)

Kosten/Gebühren

Die Gebühr für das Erteilen der wasserrechtlichen Erlaubnis richtet sich nach dem Wert der Gewässerbenutzung. Die Mindestgebühr im Privatbereich beträgt 200,00 Euro.

Dokumente

Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis (Schmutzwasser) (PDF, 35 kB) ReadSpeaker

Formular zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 193 kB) ReadSpeaker

Kontakt

N.N.
Umweltschutz
Abwassereinleitungen (Enger, Herford, Rödinghausen, Spenge)
Telefon: 05221 13-2334
Telefax: 05221 13-172334
Stephan Knickmeier
Umweltschutz
Abwassereinleitungen (Bünde, Hiddenhausen, Kirchlengern, Löhne, Vlotho)
Telefon: 05221 13-2333
Telefax: 05221 13-172340
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

Visitenkarte anzeigen Adresse auf Landkarte anzeigen (öffnet in neuem Fenster)
Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.