Nicht alle Grundstücke können an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Ist dies technisch nicht möglich oder mit zu hohen Kosten verbunden, müssen Sie als Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer das anfallende Abwasser selbst beseitigen. Dies erfordert in aller Regel den Betrieb einer Kleinkläranlage.
Wasserrechtliche Erlaubnis
Für das Versickern des gereinigten Abwassers oder das Einleiten in ein Gewässer benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese wird erteilt, wenn die Kleinkläranlage
Damit dies auf Dauer sichergestellt ist, sind Kleinkläranlagen regelmäßig durch ein Fachunternehmen zu warten. Im Regelfall ist es erforderlich, dass eine Anlage zweimal im Jahr gewartet wird. Die wasserrechtliche Erlaubnis wird normalerweise für die Dauer von 10 Jahren erteilt.
Folgende Unterlagen (DIN A4 oder auf DIN A4 gefaltet) sind in 3-facher Ausfertigung beizufügen:
Die Gebühr für das Erteilen der wasserrechtlichen Erlaubnis richtet sich nach dem Wert der Gewässerbenutzung. Die Mindestgebühr im Privatbereich beträgt 200,00 Euro.
Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis (Schmutzwasser) (PDF, 35 kB)
Formular zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 193 kB)
Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis (Schmutzwasser) (PDF, 35 kB)
Formular zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 193 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.