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Gewerbliches Abwasser einleiten: Genehmigung beantragen

Gewerbliches Abwasser einleiten

Beschreibung

Sie wollen Abwasser aus einem Gewerbebetrieb in die öffentliche Kanalisation einleiten?

Beachten Sie bitte: Die kommunalen Kläranlagen sind dafür ausgelegt, Haushaltsabwasser zu reinigen. Das Abwasser aus Gewerbebetrieben ist häufig ganz anderer Art. Es enthält Stoffe, die von den kommunalen Kläranlagen nicht oder nur unzureichend abgebaut werden können oder diese sogar schädigen. Daher gelten für das Einleiten von gewerblichem Abwasser in die öffentliche Kanalisation besondere Anforderungen. Sie benötigen eine Genehmigung.

Häufig ist im Betrieb das Vorbehandeln des Abwassers erforderlich. Auch die genutzten Anlagen sind genehmigungspflichtig, sofern sie nicht über eine allgemeine Bauartzulassung verfügen.

Unterlagen/Nachweise

Folgende Unterlagen (DIN A4 oder auf DIN A4 gefaltet) sind in 3-facher Ausfertigung beizufügen:

  • Erläuterungsbericht (Anfallstellen, Beschaffenheit des Abwassers, Angaben zu den Abwassermengen in Kubikmetern pro Tag und Jahr, möglicher Chargenbetrieb)
  • Beschreibung, Berechnungen zur Abwasserbehandlungsanlage
  • Detailzeichnung der Abwasserbehandlungsanlage
  • Übersichtsplan im Maßstab 1:5000 bis 1:25.000 mit Kennzeichnung des Firmengeländes
  • Katasterplan
  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung des Standortes und eventueller Abwasserteilstrombetrachtung
  • Entwässerungspläne
  • Erläuterungsbericht, der alle aus den Zeichnungen nicht ersichtlichen, aber zur Beurteilung des Antrags wichtigen Umstände enthält.

Rechtsgrundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)

Kosten/Gebühren

Die Gebühr ist abhängig von der Einleitungsmenge. Die Mindestgebühr beträgt 250,00 Euro.

Downloads

Dokumente

Antrag auf Einleitung amalgamhaltigen Abwassers (PDF, 15 kB) ReadSpeaker

Antrag auf Einleitung amalgamhaltigen Abwassers - Veränderungsmitteilung (PDF, 11 kB) ReadSpeaker

Antrag auf Einleitung amalgamhaltigen Abwassers - Wartungsmitteilung (PDF, 10 kB) ReadSpeaker

Antrag auf Einleitung mineralölhaltigem Abwassers (PDF, 24 kB) ReadSpeaker

Formular zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 193 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Dipl.-Ing. Alexandra Graf
Umweltschutz
Abwasserrechtliche Entscheidungen (Hiddenhausen, Kirchlengern, Rödinghausen)
Telefon: 05221 13-2336
Telefax: 05221 13-172340
E-Mail schreiben
Dipl.-Ing. Kerstin Knieczinski
Umweltschutz
Abwasserrechtliche Entscheidungen (Bünde, Löhne, Vlotho)
Telefon: 05221 13-2337
Telefax: 05221 13-172340
E-Mail schreiben
Dipl.-Ing. Stefan Oberstuke
Umweltschutz
Abwasserrechtliche Entscheidungen (Enger, Herford, Spenge)
Telefon: 05221 13-2338
Telefax: 05221 13-172340
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.