Sie wollen Abwasser aus einem Gewerbebetrieb in die öffentliche Kanalisation einleiten?
Beachten Sie bitte: Die kommunalen Kläranlagen sind dafür ausgelegt, Haushaltsabwasser zu reinigen. Das Abwasser aus Gewerbebetrieben ist häufig ganz anderer Art. Es enthält Stoffe, die von den kommunalen Kläranlagen nicht oder nur unzureichend abgebaut werden können oder diese sogar schädigen. Daher gelten für das Einleiten von gewerblichem Abwasser in die öffentliche Kanalisation besondere Anforderungen. Sie benötigen eine Genehmigung.
Häufig ist im Betrieb das Vorbehandeln des Abwassers erforderlich. Auch die genutzten Anlagen sind genehmigungspflichtig, sofern sie nicht über eine allgemeine Bauartzulassung verfügen.
Folgende Unterlagen (DIN A4 oder auf DIN A4 gefaltet) sind in 3-facher Ausfertigung beizufügen:
Die Gebühr ist abhängig von der Einleitungsmenge. Die Mindestgebühr beträgt 250,00 Euro.
Antrag auf Einleitung amalgamhaltigen Abwassers (PDF, 15 kB)
Antrag auf Einleitung amalgamhaltigen Abwassers - Veränderungsmitteilung (PDF, 11 kB)
Antrag auf Einleitung amalgamhaltigen Abwassers - Wartungsmitteilung (PDF, 10 kB)
Antrag auf Einleitung mineralölhaltigem Abwassers (PDF, 24 kB)
Formular zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 193 kB)
Antrag auf Einleitung amalgamhaltigen Abwassers (PDF, 15 kB)
Antrag auf Einleitung amalgamhaltigen Abwassers - Veränderungsmitteilung (PDF, 11 kB)
Antrag auf Einleitung amalgamhaltigen Abwassers - Wartungsmitteilung (PDF, 10 kB)
Antrag auf Einleitung mineralölhaltigem Abwassers (PDF, 24 kB)
Formular zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 193 kB)