Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht für das Sammeln und den Transport von Abfällen folgende Regelungen vor:
Informationen und Hinweise zum Anzeigeverfahren für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz finden Sie unter Downloads.
Die Bezirksregierung Detmold stellt weitere Informationen zur Anzeige- und Erlaubnispflicht für das Sammeln, Befördern, Transportieren und Vermitteln von Abfällen auf Ihrer Internetseite zur Verfügung. Dort können Sie auch die entsprechenden Antragsformulare herunterladen.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler reichen für Anzeigeverfahren nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz bitte folgende Unterlagen ein:
Antragstellerin oder Antragsteller (Firma):
Betriebsinhaberin, Betriebsinhaber, gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter des Betriebsinhabers, vertretungsberechtigte Gesellschafterin oder vertretungsberechtigter Gesellschafter, Geschäftsführerin oder Geschäftsführer:
Person und deren Vertreterin oder Vertreter, die den Betrieb leiten oder beaufsichtigen:
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 135 kB)
Anzeige für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (PDF, 25 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 135 kB)
Anzeige für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (PDF, 25 kB)