Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht für das Sammeln und den Transport von Abfällen folgende Regelungen vor:
Informationen und Hinweise zum Anzeigeverfahren für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz finden Sie unter Downloads.
Die Bezirksregierung Detmold stellt weitere Informationen zur Anzeige- und Erlaubnispflicht für das Sammeln, Befördern, Transportieren und Vermitteln von Abfällen auf Ihrer Internetseite zur Verfügung. Dort können Sie auch die entsprechenden Antragsformulare herunterladen.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler reichen für Anzeigeverfahren nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz bitte folgende Unterlagen ein:
Antragstellerin oder Antragsteller (Firma):
Betriebsinhaberin, Betriebsinhaber, gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter des Betriebsinhabers, vertretungsberechtigte Gesellschafterin oder vertretungsberechtigter Gesellschafter, Geschäftsführerin oder Geschäftsführer:
Person und deren Vertreterin oder Vertreter, die den Betrieb leiten oder beaufsichtigen:
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 135 kB)
Anzeige für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (PDF, 25 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 135 kB)
Anzeige für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (PDF, 25 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.