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Illegale Abfallentsorgung oder Verbrennung melden

Illegale oder wilde Abfallentsorgung

Beschreibung

Nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dürfen Abfälle nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt (verbrannt), gelagert oder abgelagert werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.

Informieren Sie bitte möglichst sofort die Polizei, wenn Sie sehen, dass Abfälle frei verbrannt werden.

Eine illegale (wilde) Abfallentsorgung können Sie ebenfalls bei der Polizei, beim Umweltamt Ihrer Kommune oder beim Kreis Herford anzeigen.

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 62 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Beate Sölmann
Umweltschutz
Überwachung der Sonderabfallentsorgung
Telefon: 05221 13-2234
Telefax: 05221 13-172230
E-Mail schreiben
Beate Erhardt
Umweltschutz
Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen
E-Mail schreiben

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