Die Annahme Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford betreibt die Deponie Reesberg in Kirchlengern, die für die Entsorgung von Abfallstoffen bis zur Deponieklasse I (DK I) zugelassen ist.
Grundsätzlich sind alle im Kreis Herford anfallenden und zur Entsorgung anstehenden Abfallstoffe, für die die Deponie Reesberg zugelassen ist, auch dort zu entsorgen (= Anschluss- und Benutzungszwang, siehe § 7 der Abfallsatzung des Kreises Herford).
Auf der Deponie Reesberg können mineralische („nicht brennbare") Abfallstoffe (zum Beispiel Boden, Bauschutt, Glas, Gipskartonplatten, asbesthaltige Baustoffe und Dämmmaterial) entsorgt werden.
Hier finden Sie den Endgelt-Tarif und die Entgelt-Ordnung der Deponie Reesberg mit allen dort zugelassenen Abfallstoffen.
Sowohl Privatpersonen als auch Gewerbe- und Industriebetriebe können die zugelassenen Abfallstoffe anliefern. Neben den Abfällen aus dem Kreis Herford werden auch Abfälle aus dem Gebiet der Stadt Bielefeld und aus dem Kreisgebiet Lippe angenommen. Aus dem Kreis Lippe werden jedoch nur die Abfälle angenommen, für die im Kreis Lippe keine Entsorgungsmöglichkeit besteht.
Grundsätzlich gilt:
Vor der Entsorgung ist zu prüfen, ob der jeweilige Abfall einer Wiederverwertung zugeführt werden kann (siehe Deponieverordnung in der Fassung vom 04.07.2020 § 8, Abs. 1, Ziff. 2a). Wenn die Wiederverwertung des Abfalls ausscheidet, kann er auf der Deponie Reesberg entsorgt werden, wenn er die für die Deponie gelten Voraussetzungen einhält.
Abfälle ohne Belastungen
Für die Entsorgung derartigen Abfallmaterials auf einer Deponie ist eine vollständige Untersuchung nach der Deponieverordnung (DepV) erforderlich (siehe DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 5), wenn nicht gutachterlich begründet auf die Untersuchung einzelner Parameter verzichtet werden kann.
I. Nicht gefährliche Abfälle
Für die Prüfung legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
Sie können die Abfälle erst anliefern, wenn die Mitarbeitenden der Deponie Reesberg geprüft und festgestellt haben, dass der jeweilige Abfallstoff für die Entsorgung auf der Deponie zugelassen ist. Sie erhalten dann einen Anlieferungsschein.
II. Gefährliche Abfälle
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie Abfälle anliefern wollen, wird Ihre Anfrage innerhalb von zwei Arbeitstagen bearbeitet, soweit die notwendigen Unterlagen vollständig sind. Die Bearbeitungszeit kann sich deutlich erhöhen, wenn:
III. Analytk bei Kleinmengen
Eine Kleinmenge ist die Anlieferung von maximal 10 m³ je Anfallstelle. Alle Kleinmengen der Fraktion Boden, Bau- und Abbruchabfälle für die keine Analytik nach DepV oder ErsatzbaustoffV vorliegt, werden generell der Deponieklasse I zugeordnet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kleinmengen aus privaten Haushalten. Diese sind allerdings durch die Anlieferin/den Anlieferer zu belegen. Grundsätzlich gilt: Für die Anlieferung größer 10 m³ muss eine Anylytik gemäß DepV, Anhang 3, Tabelle2, Spalte 5 vorgelegt werden.
Hinweis
Stammen die Abfallstoffe von außerhalb der Gebiete der Kreise Lippe und Herford sowie der Stadt Bielefeld, muss der Kreis Herford in jedem Fall eine Einzelfallzustimmung erteilen. Die Abfallentsorgung auf der Deponie Reesberg ist nur dann zulässig, wenn keine anderweitige Verpflichtung besteht, den Abfall über eine bestimmte Anlage zu entsorgen.
Werden Abfallstoffe rechtswidrig entsorgt, wird dies der Polizei und/oder der Staatsanwaltschaft gemeldet.
Die Deponie Reesberg besitzt eine Zulassung für die Entsorgung von Abfallstoffen bis zur Deponieklasse I(DK I). Der Kreis Herford verfügt über keine Deponie in seinem Entsorgungsgebiet, die zur Annahme von Abfällen gemäß Ablagerungsverordnung der Deponieklasse II oder höher zugelassen ist. Zur Sicherstellung der Entsorgung von höher belasteten Inertabfällen kooperiert der Kreis Herford seit Jahren mit dem Entsorgungszentrum Pohlsche Heide im Kreis Minden-Lübbecke. Zwischen dem Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke (AML) als Genehmigungsinhaber der Deponie „Pohlsche Heide“ und dem Kreis Herford als Genehmigungsinhaber wurde eine Vereinbarung zur Mitbenutzung der Deponie geschlossen. Die 1988 in Betrieb genommene Anlage der Deponieklasse II zählt heute zu einer der modernsten ihrer Art. Auf einer Grundfläche von 27 ha, was in etwa der Größe von 35 Fußballfeldern entspricht, können Abfälle bis zu einer maximalen Höhe von 40 m sicher eingelagert werden.
Auf der Internetseite der KreisAbfallVerwertungsGesellschaft mbH Minden Lübbecke (KAVG) finden Sie weitere Informationen über die Deponie »Pohlsche Heide.
Die Entgelte können Sie der Entgeltordnung/dem Entgelttarif für die Deponie Reesberg (siehe auch Downloads oder Formulare) entnehmen. Für Abfälle aus den Gebieten der Stadt Bielefeld und des Kreises Lippe wird ein Zuschlag von 10 % auf den Entgelttarif berechnet. Sofern Anlieferungen außerhalb der Gebiete Bielefeld, Herford und Lippe zugelassen werden, wird ein Kostenaufschlag von 20 % auf das jeweilige Entgelt erhoben.
Deponie Reesberg
Felix-Wankel-Straße 15, 32278 Kirchlengern
Telefon 05223-82724
Montag bis Donnerstag:
07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
07:30 bis 14:30 Uhr
Samstag von April bis November am 2. Samstag im Monat:
07:30 bis 12:00 Uhr
Asbesthaltiges Material und Dämmmaterial ist spätestens 1,5 Stunden vor Ende der Öffnungszeiten anzuliefern
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 160 kB)
Grundlegende Charakterisierung von Abfällen zur Deponierung nach DepV (PDF, 250 kB)
Entgelteordnung für die Deponie Reesberg (PDF, 263 kB)
Merkblatt - Information für gewerbetreibende Anlieferer bei der Deponie Reesberg (PDF, 287 kB)
Merkblatt - Informationen für Privatanlieferer bei der Deponie Reesberg (PDF, 291 kB)
Betriebsordnung für die Deponie Reesberg (DOC, 54 kB)
Jahresbericht 2022 der Deponie Reesberg (PDF, 1,3 MB)
Deponie Reesberg
Felix-Wankel-Straße 15, 32278 Kirchlengern
Telefon 05223-82724
Montag bis Donnerstag:
07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
07:30 bis 14:30 Uhr
Samstag von April bis November am 2. Samstag im Monat:
07:30 bis 12:00 Uhr
Asbesthaltiges Material und Dämmmaterial ist spätestens 1,5 Stunden vor Ende der Öffnungszeiten anzuliefern
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 160 kB)
Grundlegende Charakterisierung von Abfällen zur Deponierung nach DepV (PDF, 250 kB)
Entgelteordnung für die Deponie Reesberg (PDF, 263 kB)
Merkblatt - Information für gewerbetreibende Anlieferer bei der Deponie Reesberg (PDF, 287 kB)
Merkblatt - Informationen für Privatanlieferer bei der Deponie Reesberg (PDF, 291 kB)
Betriebsordnung für die Deponie Reesberg (DOC, 54 kB)
Jahresbericht 2022 der Deponie Reesberg (PDF, 1,3 MB)