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Schadstoffzwischenlager: Sonderabfälle entsorgen

Schadstoffzwischenlager: Sonderabfälle entsorgen

Beschreibung

Die im Haushalt und im Kleingewerbe anfallenden Problemabfälle werden in der Abfallgesetzgebung bezeichnet als

  • Schadstoffe,
  • gefährliche Abfälle und
  • Sonderabfälle.

Sonderabfälle enthalten umweltbelastende oder giftige Stoffe, von denen Umweltgefährdungen ausgehen können. Bereits geringe Mengen von gefährlichen Stoffen können in der Müllverbrennungsanlage, dem Biokompostwerk und der Kläranlage große Probleme bereiten.

Daher gehören Sonderabfälle weder in den Haus- und Biomüll, noch in den Abfluss oder in die Toilette!

Wie werden schadstoffhaltige Abfälle richtig entsorgt?

  1. trennen Sie den schadstoffhaltigen Abfall vom übrigen Abfall,
  2. bringen Sie ihn zur mobilen Schadstoffsammlung in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder zur stationären Sammelstelle im Schadstoffzwischenlager in Bünde.

Was macht der Abfallentsorgungsbetrieb?

Der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Herford stellt sicher, dass die schadstoffhaltigen Abfälle (Sonderabfälle) fachgerecht entsorgt werden.

Was gehört in die Schadstoffsammlung

Sie finden unter Downloads einen Überblick über alle Produkte, die in die Schadstoffsammlung gehören.

Was gehört nicht in die Schadstoffsammlung

  1. Altöle: Diese müssen von der Händlerin oder von dem Händler bis zur Menge des dort von Ihnen gekauften Frischöls kostenlos zurückgenommen werden.
  2. Spraydosen: Vollständig entleerte Spraydosen mit dem Grünen Punkt geben Sie bitte über die Leichtstoffsammlung in den gelben Sack.
  3. Farbeimer: Restentleerte Dispersionsfarbeimer mit vollständig eingetrockneter Farbe entsorgen Sie bitte als Restmüll über die graue Tonne.

Wo kann ich die Sonderabfälle abgeben

Sie können Sonderabfälle während der Öffnungszeiten bei der stationären Sammelstelle im Schadstoffzwischenlager in Bünde abgeben. Außerdem steht Ihnen nur für private Haushalte das Schadstoffmobil in Ihrer Stadt oder Gemeinde für die Entsorgung zur Verfügung.

Im Rahmen der mobilen Sammlungen werde nur kleinere, haushaltsübliche Mengen entgegengenommen. Größere Mengen sind bei der stationären Sammelstelle in Bünde abzugeben.

Rechtsgrundlagen

Kosten/Gebühren

Die Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushalten ist kostenlos.

Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zahlen je nach Abfallart privatrechtliche Entgelte. Eine Übersicht über die Entgelte finden Sie unter den Downloads.

Downloads

Servicezeiten: Abfallentsorgungsbetrieb - Schadstoffzwischenlager

Schadstoffzwischenlager

Niedermanns Hof 7, 32257 Bünde

Telefon 05223-130803

Montag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:
08:00 bis 12:00 Uhr (Am 2. Samstag im Monat)

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 160 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Servicezeiten 

Schadstoffzwischenlager

Niedermanns Hof 7, 32257 Bünde

Telefon 05223-130803

Montag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:
08:00 bis 12:00 Uhr (Am 2. Samstag im Monat)


Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.