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Sprengstofflagerung (privat) beantragen

Sprengstofflagerung beantragen

Beschreibung

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie im privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen wie Schwarz- oder Nitrozellulosepulver umgehen wollen beziehungsweise diese erwerben oder lagern möchten.

Voraussetzungen

Als Schwarzpulverschütze, Wiederlader von Patronenhülsen und Böllerschütze erhalten Sie eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis, wenn sie

  • zuverlässig sind, 
  • einen Bedürfnis- und Fachkundenachweis vorlegen und
  • mindestens 21 Jahre alt sind

Die Erlaubnis erteilen wir für fünf Jahre.

Wie erhalte ich einen Fachkundenachweis?

Die Fachkunde erwerben Sie, wenn Sie an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang teilnehmen. Dafür müssen Sie dem Lehrgangsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese können Sie bei uns beantragen. Mit dieser Bescheinigung melden Sie sich dann zum Besuch des Lehrgangs an. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Fachkundezeugnis.

Was ist ein Bedürfnisnachweis?

Damit Sie eine Sprengstofferlaubnis erhalten, brauchen Sie zunächst einen Grund für diese Tätigkeit. Dies ist zum Beispiel ein gültiger Jagdschein oder die Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung.

Unterlagen/Nachweise

Stellen Sie zum ersten Mal einen Antrag für eine Sprengstofferlaubnis, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • den ausgefüllten Antrag,
  • das Fachkundezeugnis,
  • den Bedürfnisnachweis,
  • die Erklärung zur Aufbewahrung und
  • den Nachweis über eine geeignete Lagerstätte.

Bevor Sie eine Erlaubnis bekommen, wird die Lagerstätte für die Explosivstoffe kontrolliert.

Für eine Verlängerung der Erlaubnis benötigen wir zusätzlich das Erlaubnisheft.

Rechtsgrundlagen

  • Sprengstoffgesetz (SprengG)
  • Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV)

Kosten/Gebühren

  • Gebühr für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung: ab 120,00 Euro
  • Gebühr für eine Ersterteilung: ab 125,00 Euro
  • Gebühr für eine Verlängerung: ab 120,00 Euro

Dokumente

Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis (PDF, 16 kB) ReadSpeaker

Erklärung zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (PDF, 6 kB) ReadSpeaker

Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (PDF, 8 kB) ReadSpeaker

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 186 kB) ReadSpeaker


Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.