Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie im privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen wie Schwarz- oder Nitrozellulosepulver umgehen wollen beziehungsweise diese erwerben oder lagern möchten.
Voraussetzungen
Als Schwarzpulverschütze, Wiederlader von Patronenhülsen und Böllerschütze erhalten Sie eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis, wenn sie
Die Erlaubnis erteilen wir für fünf Jahre.
Wie erhalte ich einen Fachkundenachweis?
Die Fachkunde erwerben Sie, wenn Sie an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang teilnehmen. Dafür müssen Sie dem Lehrgangsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese können Sie bei uns beantragen. Mit dieser Bescheinigung melden Sie sich dann zum Besuch des Lehrgangs an. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Fachkundezeugnis.
Was ist ein Bedürfnisnachweis?
Damit Sie eine Sprengstofferlaubnis erhalten, brauchen Sie zunächst einen Grund für diese Tätigkeit. Dies ist zum Beispiel ein gültiger Jagdschein oder die Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung.
Stellen Sie zum ersten Mal einen Antrag für eine Sprengstofferlaubnis, benötigen wir folgende Unterlagen:
Bevor Sie eine Erlaubnis bekommen, wird die Lagerstätte für die Explosivstoffe kontrolliert.
Für eine Verlängerung der Erlaubnis benötigen wir zusätzlich das Erlaubnisheft.
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis (PDF, 16 kB)
Erklärung zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (PDF, 6 kB)
Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (PDF, 8 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 186 kB)
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis (PDF, 16 kB)
Erklärung zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (PDF, 6 kB)
Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (PDF, 8 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 186 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.