Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie im privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen wie Schwarz- oder Nitrozellulosepulver umgehen wollen beziehungsweise diese erwerben oder lagern möchten.
Voraussetzungen
Als Schwarzpulverschütze, Wiederlader von Patronenhülsen und Böllerschütze erhalten Sie eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis, wenn sie
Die Erlaubnis erteilen wir für fünf Jahre.
Wie erhalte ich einen Fachkundenachweis?
Die Fachkunde erwerben Sie, wenn Sie an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang teilnehmen. Dafür müssen Sie dem Lehrgangsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese können Sie bei uns beantragen. Mit dieser Bescheinigung melden Sie sich dann zum Besuch des Lehrgangs an. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Fachkundezeugnis.
Was ist ein Bedürfnisnachweis?
Damit Sie eine Sprengstofferlaubnis erhalten, brauchen Sie zunächst einen Grund für diese Tätigkeit. Dies ist zum Beispiel ein gültiger Jagdschein oder die Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung.
Stellen Sie zum ersten Mal einen Antrag für eine Sprengstofferlaubnis, benötigen wir folgende Unterlagen:
Bevor Sie eine Erlaubnis bekommen, wird die Lagerstätte für die Explosivstoffe kontrolliert.
Für eine Verlängerung der Erlaubnis benötigen wir zusätzlich das Erlaubnisheft.
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis (PDF, 16 kB)
Erklärung zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (PDF, 6 kB)
Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (PDF, 8 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 186 kB)
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis (PDF, 16 kB)
Erklärung zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (PDF, 6 kB)
Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (PDF, 8 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 186 kB)