Die amtliche Lebensmittelüberwachung schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel und vor Irreführungen und Täuschungen im Zusammenhang mit Lebensmitteln. Darüber hinaus überwacht sie Artikel des täglichen Bedarfs wie Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse.
Die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure des Kreises Herford führen unangemeldet Betriebsbesichtigungen durch und nehmen Proben, um sie zu untersuchen.
Sie prüfen:
Die Kontrollen umfassen folgende Schwerpunkte:
Jährlich werden um die 1.500 Proben entnommen und an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe weitergeleitet. Dort werden die Proben untersucht auf:
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der VO (EG) Nummer 852/2004 muss jeder einzelne Betrieb eines Lebensmittelunternehmers bei der zuständigen Behörde eingetragen (registriert) werden.
Anmeldung eines Lebensmittelbetriebes nach VO (EG) 852/2004 und 853/2004
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 54 kB)