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Lebensmittel und Betriebe kontrollieren: Allgemeine Informationen

Lebensmittelüberwachung

Beschreibung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel und vor Irreführungen und Täuschungen im Zusammenhang mit Lebensmitteln. Darüber hinaus überwacht sie Artikel des täglichen Bedarfs wie Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse.

Die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure des Kreises Herford führen unangemeldet Betriebsbesichtigungen durch und nehmen Proben, um sie zu untersuchen.

Sie prüfen:

  • Herstellerbetriebe,
  • Handel,
  • Gaststätten,
  • Märkte und
  • Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (zum Beispiel Kantinen).

Die Kontrollen umfassen folgende Schwerpunkte:

  • baulicher Zustand der Betriebe,
  • hygienischer Zustand der Räume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften,
  • Personal- und Produktionshygiene,
  • Abfalllagerung und sanitäre Einrichtungen sowie
  • Beurteilung der Lebensmittel vor Ort: Lagerungsbedingungen, optischer Eindruck, Kennzeichnung

Jährlich werden um die 1.500 Proben entnommen und an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe weitergeleitet. Dort werden die Proben untersucht auf:

  • Gesundheit schädigende Keime oder Toxine,
  • Überlagerung, fehlerhafte Lagerung und Produktionsfehler,
  • korrekte Zusammensetzung und Kennzeichnung,
  • unerlaubte Zusätze sowie
  • Einhaltung bestimmter Höchstmengen (zum Beispiel Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle, andere Rückstände).

Unterlagen/Nachweise

Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der VO (EG) Nummer 852/2004 muss jeder einzelne Betrieb eines Lebensmittelunternehmers bei der zuständigen Behörde eingetragen (registriert) werden.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EG) Nr. 882/2004
  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Downloads

Dokumente

Anmeldung eines Lebensmittelbetriebes nach VO (EG) 852/2004 und 853/2004

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 54 kB) ReadSpeaker

Kontakt


Patrick Eggersmeyer
Lebensmittelkontrolleur für Herford- Elverdissen, Löhne
Telefon: 05221 13-1697
Telefax: 05221 13-1614
E-Mail schreiben
Axel Gocke
Lebensmittelkontrolleur für Bünde
Telefon: 05221 13-1631
Telefax: 05221 13-1614
E-Mail schreiben

Frank Klages
Lebensmittelkontrolleur
Telefon: 05221 13-1630
Telefax: 05221 13-1614
E-Mail schreiben

Ingo Nordahl
Lebensmittelkontrolleur für Herford (PLZ 32052 außer Elverdissen)
Telefon: 05221 13-1633
Telefax: 05221 13-1614
E-Mail schreiben
Katharina Tobianski
Lebensmittelkontrolleurin für Herford (PLZ 32051), Enger, Kirchlengern
Telefon: 05221 13-1634
E-Mail schreiben
Nina von Hörsten
Lebensmittelkontrolleurin für Herford (PLZ 32049), Spenge
Telefon: 05221 13-1629
Telefax: 05221 13-1614
E-Mail schreiben
Stefanie Weyers
Lebensmittelkontrolleurin
Telefon: 05221 13-1639
Telefax: 05221 13-1614
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.