Hilfsnavigation
Jugendamt
Seiteninhalt
A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Betriebe nach EU-Hygienerecht zulassen

Zulassungspflicht von Betrieben

Beschreibung


Ihr Betrieb stellt Produkte her, in denen Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten sind und mit denen Sie handeln? Diese Produkte müssen zugelassen werden.

Sie benötigen keine Zulassung, wenn

  • Sie die Waren verschiedener Hersteller an Endverbraucher verkaufen (Einzelhandel) und
  • Sie Lebensmittel tierischer Herkunft nur im lokalen Umfeld abgeben und es sich dabei um eine nebensächliche Tätigkeit handelt.

Unterlagen/Nachweise

Eine Auflistung der notwendigen Unterlagen für die Zulassung eines Betriebes finden Sie im Merkblatt unter den Downloads.

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 4 Verordnung (EG) Nummer 853/2004
  • Für die Gebührenerhebung:
    • Gebührengesetz Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
    • Tarifstelle 23.8.2.2 des Allgemeinen Gebührentarifs zur AVerwGebO NRW

Kosten/Gebühren

Für die Zulassung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Hierfür ist ein Gebührenrahmen von 80,00 bis 4.400,00 Euro vorgesehen. Die Gebühr wird für jeden Einzelfall festgesetzt. Dabei wird der Verwaltungsaufwand, die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert und der Nutzen der Amtshandlung berücksichtigt.

Downloads

Dokumente

Antrag auf EG Betriebszulassung (DOC, 276 kB) ReadSpeaker

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 54 kB) ReadSpeaker

Kontakt


Dr. Tim Fechner
Tierarzt, Wissenschaftlicher Sachverständiger
Telefon: 05221 13-1632
Telefax: 05221 13-1614
E-Mail schreiben

Logo_Kommunen_für_biologische_Vielfalt      Familienfreundliches Unternehmen 2023     Logo_INQA_Praedikat_Siegel_2021_2023