Hilfsnavigation
Jugendamt
Seiteninhalt
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle

Tiertransport (international): Gesundheitsbescheinigung beantragen

Tiertransport Gesundheitsbescheinigung

Beschreibung

Wenn Sie Nutztiere oder Pferde ins Ausland transportieren möchten, benötigen Sie für die Tiere eine Gesundheitsbescheinigung. Diese enthält Informationen über die Herkunft und den Ort, an den die Tiere transportiert werden sollen. Außerdem bestätigt die Amtstierärztin oder der Amtstierarzt mit der Gesundheitsbescheinigung, dass die Tiere gesund sind. 

Für die meisten Nutztierarten und für Pferde gelten bei Transporten innerhalb der Europäischen Union Standardbedingungen. Das Antragsformular enthält alle Informationen, die Sie für die Abfertigung wissen müssen.

Die Amtstierärztin oder der Amtstierarzt untersucht die Tiere dort, wo sie bisher gelebt haben. Dabei wird auch überprüft, ob Sie die tierschutzrechtlichen Bestimmungen für den Transport einhalten.

Bei geplanten Transporten in Länder außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittländer), informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die in diesem Land geltenden Bestimmungen für die Einfuhr. Informationen hierzu erhalten Sie über die Botschaften und Konsulate der verschiedenen Länder.

Unterlagen/Nachweise

Hinweise:

  • Füllen Sie den Antrag bitte sorgfältig und vollständig aus, da unvollständig ausgefüllte Anträge nicht bearbeitet werden können.
  • Geben Sie bitte mindestens eine der Kontaktmöglichkeiten an (Telefon, Fax, E-Mail), auch wenn die Angabe freiwillig ist. So lassen sich Fragen kurzfristig klären.
  • Der Antrag muss mindestens zwei Werktage vor dem eigentlichen Transport eingereicht werden, da die Bearbeitung und Genehmigung Zeit in Anspruch nimmt.

Dokumente

Anmeldung zur Pferdeexportuntersuchung (PDF, 303 kB) ReadSpeaker

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 167 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Oliver Röser
Verwaltungsmitarbeiter
Telefon: 05221 13-1620
Telefax: 05221 13-1614
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

Visitenkarte anzeigen Adresse auf Landkarte anzeigen (öffnet in neuem Fenster)
Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.