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Tiertransport (international):Befähigungsnachweis beantragen

Tiertransporte Befähigung

Beschreibung

Wenn Sie lebende Wirbeltiere mit einem Fahrzeug auf der Straße transportieren wollen, brauchen Sie einen Nachweis über Ihre Befähigung, wenn

  • der Transport mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden und
  • die Strecke länger als 65 Kilometer ist.

Landwirte, die ihre eigenen Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer befördern wollen, benötigen also einen entsprechenden Befähigungsnachweis.

Der Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich bei Transporten:

  • im Rahmen der jahreszeitlich bedingten Wanderhaltung (zum Beispiel Almauftrieb oder -abtrieb),
  • von eigenen Tieren im eigenen Fahrzeug von weniger als 50 Kilometern,
    •  die nicht mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind (zum Beispiel nach Anleitung eines Tierarztes in eine oder aus einer Praxis oder Klinik),
    •  von Pferden, die nur zur Freizeitbeschäftigung geritten werden.

Voraussetzungen

Das Veterinäramt stellt den Befähigungsnachweis in folgenden Fällen aus:

  1. Sie sind Halterin oder Halter von Nutztieren und Sie haben einen Lehrgang (ohne Prüfung) nach den Vorgaben der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) Nummer 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport abgelegt. Der Befähigungsnachweis wird hier auf den Transport der eigenen Tiere eingeschränkt.
  2. Sie haben eine einschlägige Berufsausbildung (zum Beispiel Landwirt, Tierwirt, Pferdewirt, Fleischer, Tierarzthelfer) oder Sie haben ein geeignetes Studium (Tiermedizin, Landwirtschaft) absolviert. Alternativ haben Sie einen Trainerschein (A, B, C) gemäß den Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung. Zusätzlich müssen Sie einen Lehrgang mit abschließender Prüfung nach den Vorgaben der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) Nummer 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport besuchen. Der Befähigungsnachweis gilt ohne Begrenzung auf die eigenen Tiere.
  3. Wenn Sie Ihr Studium oder Ihre Ausbildung nach dem 05.01.2007 in den einschlägigen Bereichen beendet haben, benötigen Sie keinen zusätzlichen Ergänzungslehrgang. Sie erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen mit dem Abschluss des Studiums beziehungsweise der Ausbildung.
  4. Sie besitzen einen Sachkundenachweis nach § 13 Tierschutztransportverordnung und haben an einem Ergänzungslehrgang teilgenommen.
  5. Personen ohne Ausbildung (zum Beispiel mithelfende Familienangehörige) weisen die Teilnahme an einem vollständigen Lehrgang (15 bis 20 Unterrichtsstunden) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (zum Beispiel dem Bundesverband der Deutschen Lehranstalten für Agrartechnik e.V., kurz: DEULA) nach.

Die Lehrgänge werden unter anderem von der Landwirtschaftskammer und der DEULA angeboten. Wenn Sie den Lehrgang abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Bescheinigung über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme. Diese reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag auf einen Befähigungsnachweis beim Veterinäramt ein.

Rechtsgrundlagen

Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) Nummer 1/2005

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 167 kB) ReadSpeaker

Antrag auf Befähigungsnachweis (PDF, 114 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Karin Balsmeier
Verwaltungsmitarbeiterin Tierausstellungen, Tierschauen, Tiertransporte
Telefon: 05221 13-1618
Telefax: 05221 13-1614
E-Mail schreiben

Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.