Um die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und die der Tiere zu schützen, wird der korrekte Einsatz von Tierarzneimitteln überwacht. Dabei werden vor allem Tiere kontrolliert, aus denen man Lebensmittel gewinnt (Nutztiere). Aber auch Tiere, die als Hobby gehalten werden.
Jeder Landwirt ist verpflichtet, den Einsatz von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren sofort festzuhalten. Es wird vor Ort überprüft, ob dieser Nachweis ordnungsgemäß geführt wurde.
Der Nachweis enthält folgende Informationen:
Bestandsbuch zur Dokumentation von Tierarzneimittelgaben
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 167 kB)
Bestandsbuch zur Dokumentation von Tierarzneimittelgaben
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 167 kB)