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Tierarzneimittel richtig anwenden

Tierarznei

Beschreibung

Um die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und die der Tiere zu schützen, wird der korrekte Einsatz von Tierarzneimitteln überwacht. Dabei werden vor allem Tiere kontrolliert, aus denen man Lebensmittel gewinnt (Nutztiere). Aber auch Tiere, die als Hobby gehalten werden.

Jeder Landwirt ist verpflichtet, den Einsatz von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren sofort festzuhalten. Es wird vor Ort überprüft, ob dieser Nachweis ordnungsgemäß geführt wurde.

Der Nachweis enthält folgende Informationen:

  • Anzahl, Art und Identität der behandelten Tiere
  • Bezeichnung des angewendeten Arzneimittels
  • Nummer des vom Tierarzt ausgestellten Belegs zur Arzneimittelanwendung und -abgabe
  • verabreichte Menge des Arzneimittels
  • Datum der Anwendung
  • Wartezeit in Tagen
  • Name der Person, die das Arzneimittel angewendet hat

Dokumente

Bestandsbuch zur Dokumentation von Tierarzneimittelgaben

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 167 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Karin Balsmeier
Verwaltungsmitarbeiterin Tierausstellungen, Tierschauen, Tiertransporte
Telefon: 05221 13-1618
Telefax: 05221 13-1614
E-Mail schreiben

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