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Verstorbene Nutz- und Haustiere abholen (lassen) oder beerdigen

Verstorbene Tiere

Beschreibung

Was passiert mit toten Nutztieren?

Verendete oder getötete Tiere, Schlachtabfälle und verdorbene Lebensmittel gefährden durch übertragbare Krankheiten und Giftstoffe Menschen, Tiere und die Umwelt. Sie werden daher in Anlagen für Tierkörperbeseitigung hygienisch beseitigt. Der Kreis Herford hat dafür die Firma SecAnim GmbH beauftragt. Sie holt die Tierkörper ab und entsorgt sie.

Wenn Sie tote landwirtschaftliche Nutztiere (auch Pferde) abholen lassen möchten, melden Sie dies bitte bei der SecAnim GmbH an. Lagern Sie die Tierkörper bitte so, dass sie für Mensch, Tier und Umwelt keine Gefahr darstellen.

Mit der Änderung des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes besteht seit dem 12.02.2017 die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Abholung und Kremierung eines toten Equiden in einem zugelassenen Tierkrematorium zu stellen. Ein Merkblatt des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) sowie ein Antragsformular hierzu finden Sie unter Downloads.

Was passiert mit meinem toten Haustier?

Wenn ein Haustier verstorben ist oder eingeschläfert werden musste, wünschen sich viele Tierhalterinnen und Tierhalter einen würdigen Abschied. Sie dürfen einzelne Tierkörper von kleinen Haustieren wie Hunden, Katzen, Kaninchen oder Vögel

  • auf dem eigenen Grundstück begraben, wenn sie danach unter einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht liegen,
  • auf zugelassenen Tierfriedhöfen beerdigen oder
  • in Tierkrematorien verbrennen.

In Wasserschutzgebieten und in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze ist eine Bestattung nicht erlaubt. 

Rechtsgrundlagen

▪ Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (ABl. EG Nr. L 300) in der zur Zeit gültigen Fassung

▪ Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25.02.2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur  Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren (ABl. EG Nr. L 54) in der Z. Z. gültigen Fassung

▪ Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 25.01.2004 (BGBl. I S. 82) in der zur Zeit gültigen Fassung

▪ Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung) vom 27.07.2006 (BGBl. I S. 1735) in der zur Zeit gültigen Fassung

Kosten/ Gebühren

Für die Abholung und Beseitigung durch die Firma SecAnim GmbH wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben. Die Firma SecAnim GmbH gibt Auskunft über die Höhe der Entgelte.

Downloads

Kontaktinformationen Firma SecAnim

Firma SecAnim GmbH
Lünen

Telefon: 02306 9270921

Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 167 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Amtshausstraße 6
32051 Herford
Silvia Eitzen
Tierärztin, Abteilungsleiterin
Telefon: 05221 13-1624
Telefax: 05221 13-1614
E-Mail schreiben
Susanne Goeke-Ellerbrock
Verwaltungsmitarbeiterin, §11 TSchG, LHundG NRW
Telefon: 05221 13-1623
Telefax: 05221 1317-1623
E-Mail schreiben

Weitere Kontakte

Firma SecAnim GmbH
Lünen

Telefon: 02306 9270921


Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.