Was passiert mit toten Nutztieren?
Verendete oder getötete Tiere, Schlachtabfälle und verdorbene Lebensmittel gefährden durch übertragbare Krankheiten und Giftstoffe Menschen, Tiere und die Umwelt. Sie werden daher in Anlagen für Tierkörperbeseitigung hygienisch beseitigt. Der Kreis Herford hat dafür die Firma SecAnim GmbH beauftragt. Sie holt die Tierkörper ab und entsorgt sie.
Wenn Sie tote landwirtschaftliche Nutztiere (auch Pferde) abholen lassen möchten, melden Sie dies bitte bei der SecAnim GmbH an. Lagern Sie die Tierkörper bitte so, dass sie für Mensch, Tier und Umwelt keine Gefahr darstellen.
Mit der Änderung des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes besteht seit dem 12.02.2017 die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Abholung und Kremierung eines toten Equiden in einem zugelassenen Tierkrematorium zu stellen. Ein Merkblatt des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) sowie ein Antragsformular hierzu finden Sie unter Downloads.
Was passiert mit meinem toten Haustier?
Wenn ein Haustier verstorben ist oder eingeschläfert werden musste, wünschen sich viele Tierhalterinnen und Tierhalter einen würdigen Abschied. Sie dürfen einzelne Tierkörper von kleinen Haustieren wie Hunden, Katzen, Kaninchen oder Vögel
In Wasserschutzgebieten und in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze ist eine Bestattung nicht erlaubt.
▪ Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (ABl. EG Nr. L 300) in der zur Zeit gültigen Fassung
▪ Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25.02.2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren (ABl. EG Nr. L 54) in der Z. Z. gültigen Fassung
▪ Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 25.01.2004 (BGBl. I S. 82) in der zur Zeit gültigen Fassung
▪ Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung) vom 27.07.2006 (BGBl. I S. 1735) in der zur Zeit gültigen Fassung
Für die Abholung und Beseitigung durch die Firma SecAnim GmbH wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben. Die Firma SecAnim GmbH gibt Auskunft über die Höhe der Entgelte.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 167 kB)
Firma SecAnim GmbH
Lünen
Telefon: 02306 9270921
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 167 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
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Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
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