Trichinenuntersuchungslabor EG-Schlachthof
Firma Gebrüder Gocksch
Füllenbruchstraße 179
32051 Herford
Telefon: 05221 33320
ANLIEFERUNGSZEITEN:
Da das Trichinenlabor aktuell nicht jeden Tag besetzt ist, klären Sie bitte im Vorfeld telefonisch unter der Nummer 05221/33320, wann Trichinenproben angenommen werden können.
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
07:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch
nach tel. Vereinbarung
Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Wild erlegen, muss das Fleisch des Tieres amtstierärztlich untersucht werden. Eine solche Untersuchung muss stattfinden, wenn
Die Untersuchung findet am Erlegeort oder an Ihrem Wohnort statt. Geben Sie das Fleisch an einen Betrieb ab, muss der Betreiber oder die Betreiberin die Untersuchung vornehmen lassen. Das gilt auch bei der Abgabe an Gaststätten.
Ausnahmen von der amtlichen Wildfleischuntersuchung
Eine Untersuchung ist nicht erforderlich, wenn
Amtliche Trichinenuntersuchung
Das Fleisch von Wildschweinen, Dachsen und anderem fleischfressenden Wild muss grundsätzlich von einer amtlichen Stelle auf Trichinen untersucht werden, wenn es für den Verzehr bestimmt ist. Es muss eine amtliche Probenentnahme am Erlege- oder Wohnort des Jägers oder der Jägerin erfolgen.
Die Trichinenuntersuchung erfolgt im amtlichen Trichinenuntersuchungslabor.
Ausnahmen von der amtlichen Trichinenprobenentnahme
Jägerinnen und Jäger können in folgenden Fällen bei Wildschweinen oder Dachsen eine Trichinenprobenentnahme selbst vornehmen, wenn
Voraussetzungen für diese Ausnahmeregelung sind:
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Herford haben, beantragen Sie diese Genehmigung beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Herford.
Bei einer selbst entnommenen Trichinenprobe muss diese für die amtliche Trichinenuntersuchung von einem Wildursprungsschein begleitet sein und das erlegte Tier ist mit einer Wildmarke zu kennzeichnen.
Wildursprungsschein (WUS) und Wildmarke
Der Wildursprungsschein und die Wildmarke sind an den Erlegeort gebunden, entsprechend gekennzeichnet und fortlaufend nummeriert.
In Nordrhein-Westfalen dürfen die Wildursprungsscheine und Wildmarken nur an Jagdausübungsberechtigte ausgehändigt werden; Jagdausübungsberechigte sind die Revierbesitzer und Revierpächter. Wir geben Ihnen als jagdausübungsberechtigte Person die Wildursprungsscheine und Wildmarken gerne aus, wenn Sie sie persönlich abholen und über eine amtliche Genehmigung für die Trichinenprobenentnahme verfügen.
Liegt Ihr Revier nicht im Kreis Herford, wenden Sie sich bitte für die Ausgabe der Wildursprungsscheine und Wildmarken an das für das Revier zuständige Veterinäramt oder die zuständige Jagdbehörde.
Als Jagdausübungsberechtigte oder -berechtigter dürfen Sie die Wildursprungsscheine und Wildmarken auch an Gastjägerinnen und Gastjäger oder Jägerinnen und Jäger mit einem Begehungsschein aushändigen, wenn diese Ihnen ihre amtliche Genehmigung für die Trichinenprobenentnahme nachweisen. Sie müssen die Ausgabe dokumentieren.
Ausgefülltes Antragsformular.
Bitte beachten Sie die Hinweise in den Merkblättern zur Trichinenprobennahme bei Wildschweinen und Dachsen und zur Verwendung von Wildursprungsscheinen und Wildmarken.
Die Gebühr für die Genehmigung ist vom Bearbeitungsaufwand abhängig. Sie beträgt mindestens 25,00 Euro.
Die Kosten für den Wildursprungsschein und die Wildmarke betragen jeweils 0,50 Euro pro Stück. Die Mindestabnahmemenge beträgt 10 Stück.
Antrag auf Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und die Kennzeichnung gemäß § 6 Tier-LMÜV (DOC, 92 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 167 kB)
Trichinenuntersuchungslabor EG-Schlachthof
Firma Gebrüder Gocksch
Füllenbruchstraße 179
32051 Herford
Telefon: 05221 33320
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Da das Trichinenlabor aktuell nicht jeden Tag besetzt ist, klären Sie bitte im Vorfeld telefonisch unter der Nummer 05221/33320, wann Trichinenproben angenommen werden können.
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
07:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch
nach tel. Vereinbarung
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.