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Wildbret inklusive Trichinen untersuchen

Amtliche Trichinenuntersuchung

Trichinenuntersuchungslabor EG-Schlachthof
Firma Gebrüder Gocksch

Füllenbruchstraße 179
32051 Herford
Telefon: 05221 33320

ANLIEFERUNGSZEITEN:

Da das Trichinenlabor aktuell nicht jeden Tag besetzt ist, klären Sie bitte im Vorfeld telefonisch unter der Nummer 05221/33320, wann Trichinenproben angenommen werden können.


Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag

07:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch

nach tel. Vereinbarung

Wildbret inklusive Trichinen untersuchen

Beschreibung

Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Wild erlegen, muss das Fleisch des Tieres amtstierärztlich untersucht werden. Eine solche Untersuchung muss stattfinden, wenn

  • sich das Tier beim Ansprechen auffällig verhalten oder krankhafte Veränderungen gezeigt hat oder
  • das Fleisch selbst beim Aufbrechen beziehungsweise Zerlegen auffällig oder verändert ist oder
  • das Fleisch in zugelassene Betriebe abgegeben oder verkauft wird oder
  • aus dem Fleisch Fleischerzeugnisse (zum Beispiel Wurst oder Schinken) hergestellt werden sollen.

Die Untersuchung findet am Erlegeort oder an Ihrem Wohnort statt. Geben Sie das Fleisch an einen Betrieb ab, muss der Betreiber oder die Betreiberin die Untersuchung vornehmen lassen. Das gilt auch bei der Abgabe an Gaststätten.

Ausnahmen von der amtlichen Wildfleischuntersuchung

Eine Untersuchung ist nicht erforderlich, wenn

  • sich das Tier beim Ansprechen nicht auffällig verhält und
  • das Fleisch selbst nicht auffällig ist und
  • das Fleisch für den Eigenbedarf ist oder
  • das Fleisch nur in geringen Mengen an nahe gelegene Einzelhandelsbetriebe oder Endverbraucher abgegeben wird. Als geringe Menge gilt das Fleisch einer Tagesstrecke. Nahe gelegener Betrieb oder Endverbraucher bedeutet, dass die Entfernung vom Wohn- oder Erlegeort unter 100 Kilometer betragen muss.

Amtliche Trichinenuntersuchung

Das Fleisch von Wildschweinen, Dachsen und anderem fleischfressenden Wild muss grundsätzlich von einer amtlichen Stelle auf Trichinen untersucht werden, wenn es für den Verzehr bestimmt ist. Es muss eine amtliche Probenentnahme am Erlege- oder Wohnort des Jägers oder der Jägerin erfolgen.

Die Trichinenuntersuchung erfolgt im amtlichen Trichinenuntersuchungslabor.

Ausnahmen von der amtlichen Trichinenprobenentnahme

Jägerinnen und Jäger können in folgenden Fällen bei Wildschweinen oder Dachsen eine Trichinenprobenentnahme selbst vornehmen, wenn

  • Sie das Tier selbst erlegt haben und
  • das Fleisch des Tieres für den Eigenbedarf verwendet werden soll oder
  • das Fleisch zur Abgabe an einen Endverbraucher oder nahe gelegene Einzelhandelsbetriebe in geringen Mengen bestimmt ist.

Voraussetzungen für diese Ausnahmeregelung sind:

  1. Sie haben an einer Schulung zum kundigen Jäger/zur kundigen Jägerin nach der Verordnung (EG) Nummer 852/2004 beziehungsweise Anhang III Abschnitt IV Kapitel 1 Nummer 4 der Verordnung (EG) 853/2004 teilgenommen und
  2. Sie haben an einer Schulung für die Entnahme von Trichinenproben nach § 6 Absatz 2 der Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tier-LMÜV) teilgenommen und
  3. Sie besitzen einen gültigen Jahresjagdschein und
  4. Sie sind als Jägerin oder Jäger zuverlässig und
  5. Sie besitzen eine amtliche Genehmigung für die Trichinenprobenentnahme und
  6. Sie verfügen über Wildursprungsscheine und Wildmarken.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Herford haben, beantragen Sie diese Genehmigung beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Herford.

Bei einer selbst entnommenen Trichinenprobe muss diese für die amtliche Trichinenuntersuchung von einem Wildursprungsschein begleitet sein und das erlegte Tier ist mit einer Wildmarke zu kennzeichnen.

Wildursprungsschein (WUS) und Wildmarke

Der Wildursprungsschein und die Wildmarke sind an den Erlegeort gebunden, entsprechend gekennzeichnet und fortlaufend nummeriert.

In Nordrhein-Westfalen dürfen die Wildursprungsscheine und Wildmarken nur an Jagdausübungsberechtigte ausgehändigt werden; Jagdausübungsberechigte sind die Revierbesitzer und Revierpächter. Wir geben Ihnen als jagdausübungsberechtigte Person die Wildursprungsscheine und Wildmarken gerne aus, wenn Sie sie persönlich abholen und über eine amtliche Genehmigung für die Trichinenprobenentnahme verfügen.

Liegt Ihr Revier nicht im Kreis Herford, wenden Sie sich bitte für die Ausgabe der Wildursprungsscheine und Wildmarken an das für das Revier zuständige Veterinäramt oder die zuständige Jagdbehörde.

Als Jagdausübungsberechtigte oder -berechtigter dürfen Sie die Wildursprungsscheine und Wildmarken auch an Gastjägerinnen und Gastjäger oder Jägerinnen und Jäger mit einem Begehungsschein aushändigen, wenn diese Ihnen ihre amtliche Genehmigung für die Trichinenprobenentnahme nachweisen. Sie müssen die Ausgabe dokumentieren. 

Unterlagen/Nachweise

Ausgefülltes Antragsformular.

Bitte beachten Sie die Hinweise in den Merkblättern zur Trichinenprobennahme bei Wildschweinen und Dachsen und zur Verwendung von Wildursprungsscheinen und Wildmarken.

Rechtsgrundlagen

Lebensmittelrecht

Kosten/Gebühren

Die Gebühr für die Genehmigung ist vom Bearbeitungsaufwand abhängig. Sie beträgt mindestens 25,00 Euro.

Die Kosten für den Wildursprungsschein und die Wildmarke betragen jeweils 0,50 Euro pro Stück. Die Mindestabnahmemenge beträgt 10 Stück.

 

Downloads

Dokumente

Antrag auf Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und die Kennzeichnung gemäß § 6 Tier-LMÜV (DOC, 92 kB) ReadSpeaker

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 167 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Britta Ortmeier
Verwaltungsmitarbeiterin
Telefon: 05221 13-1695
Telefax: 05221 13-1614
E-Mail schreiben

Amtliche Trichinenuntersuchung

Trichinenuntersuchungslabor EG-Schlachthof
Firma Gebrüder Gocksch

Füllenbruchstraße 179
32051 Herford
Telefon: 05221 33320

ANLIEFERUNGSZEITEN:

Da das Trichinenlabor aktuell nicht jeden Tag besetzt ist, klären Sie bitte im Vorfeld telefonisch unter der Nummer 05221/33320, wann Trichinenproben angenommen werden können.


Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag

07:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch

nach tel. Vereinbarung


Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.