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Führerschein erstmalig erhalten, erweitern, verlängern

Führerschein erstmalig erhalten, erweitern oder verlängern

Beschreibung

Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern?

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.

Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen:

  • 16 Jahre – Klasse AM, A1, L, T
  • 17 Jahre – Klasse B und BE für begleitetes Fahren
  • 18 Jahre – Klasse A2, B, BE, C1 und C1E
  • 20 Jahre – Klasse A bei Vorbesitz A2
  • 21 Jahre – Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
  • 24 Jahre – Klasse A (Direkteinstieg), D und DE

Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern.

Unterlagen/Nachweise

Bei einer Ersterteilung oder einer Erweiterung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

Für alle Klassen

  • Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)

Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung

Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
  • Eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung

Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
  • Eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest)
  • Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro zu beantragen)

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis verlängern möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
  • aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
  • bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart „O“ (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D)
  • ab dem 50. Lebensjahr bei Antragstellung der Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Downloads

Online-Termine für die Führerscheinstelle

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.

Aktueller Hinweis zur Online-Terminbuchung der Führerscheinstelle

Aufgrund der aktuellen hohen Terminnachfrage in der Führerscheinstelle kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können.

Sofern möglich, werden montags, dienstags und donnerstags tagesaktuell zusätzliche Termine freigegeben.

Service vor Ort

Sie wohnen im Kreis Herford? Sie können Ihren Antrag auf Erteilung oder Erweiterung eines Führerscheins auch in Ihrem zuständigen Bürgerbüro stellen.

Dokumente

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (DOCX, 26 kB) ReadSpeaker

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 243 kB) ReadSpeaker

Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer - deutsch (PDF, 125 kB) ReadSpeaker

Information for Ukrainian motorists (PDF, 115 kB) ReadSpeaker

Інформація для українських водіїв (PDF, 202 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Sie erreichen uns über die Telefonzentrale
Elsestraße 225
32278 Kirchlengern

Telefon: 05223/988-444
Telefax: 05223/988-421
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Online-Service

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.

Aktueller Hinweis zur Online-Terminbuchung der Führerscheinstelle

Aufgrund der aktuellen hohen Terminnachfrage in der Führerscheinstelle kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können.

Sofern möglich, werden montags, dienstags und donnerstags tagesaktuell zusätzliche Termine freigegeben.

Service vor Ort

Sie wohnen im Kreis Herford? Sie können Ihren Antrag auf Erteilung oder Erweiterung eines Führerscheins auch in Ihrem zuständigen Bürgerbüro stellen.


Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

Visitenkarte anzeigen Adresse auf Landkarte anzeigen (öffnet in neuem Fenster)
Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.