Sie benötigen aus beruflichen oder schulischen Gründen die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug zu führen, auch wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind? Dann beantragen Sie bei uns in der Führerscheinstelle einen sogenannten Streckenführerschein.
Voraussetzungen
Ausnahmen vom Mindestalter entscheiden wir je nach Einzelfall.
Eine Fahrerlaubnis bekommt man in der Regel erst ab dem 18. Lebensjahr. Bevor die Führerscheinstelle eine Ausnahme bewilligt, stellen Sie bitte einen Antrag und legen Sie nach Aufforderung ein medizinisch-psychologisches Gutachten vor. Dieses Gutachten beauftragen Sie bitte bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung auf eigene Kosten. Erst nach einer positiven Begutachtung können wir Ihnen eine Ausnahme vom Mindestalter erteilen. Eine Übersicht der verschiedenen Mindestalter finden Sie unter den Downloads.
Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.
Aufgrund der aktuellen hohen Terminnachfrage in der Führerscheinstelle kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können.
Sofern möglich, werden montags, dienstags und donnerstags tagesaktuell zusätzliche Termine freigegeben.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 243 kB)
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.
Aufgrund der aktuellen hohen Terminnachfrage in der Führerscheinstelle kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können.
Sofern möglich, werden montags, dienstags und donnerstags tagesaktuell zusätzliche Termine freigegeben.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 243 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.