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Ausfuhrkennzeichen beantragen

Ausfuhrkennzeichen beantragen

Beschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug ins Ausland überführen oder exportieren möchten, beantragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt ein Ausfuhrkennzeichen.

Voraussetzung

  • Die Antragstellerin hat ihren bzw. der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz im Kreis Herford  -oder-
  • Firmen mit Firmensitz im Kreis Herford beantragen das Kennzeichen für sich selbst.
  • Antragstellerinnen bzw. Antragsteller aus dem Ausland, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen nachweisen, dass das Fahrzeug im Kreis Herford steht (z. B. durch Kaufvertrag, letztes Kennzeichen ist aus dem Kreis Herford).
  • Bei ausländischen Firmen, die keinen Firmensitz, Niederlassung oder Zweigstelle in Deutschland haben, ist der Wohnsitz des Bevollmächtigten zuständig. Hat der Bevollmächtigte keinen Wohnsitz in Deutschland, ist die persönliche Vorsprache des Firmen-Bevollmächtigten erforderlich. Es muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug im Kreis Herford steht (z. B. durch Kaufvertrag, letztes Kennzeichen ist aus dem Kreis Herford).
  • Antragsteller mit Hauptwohnsitz oder Firmensitz in einer anderen Stadt müssen sich an die dortige Zulassungsbehörde wenden.
  • Die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges muss gültig sein.
  • Ist das Fahrzeug noch angemeldet, müssen die bisherigen Kennzeichenschilder zur Entwertung vorgelegt werden.
  • Die Halterin bzw. der Halter darf keine Steuer- und Verwaltungsgebührenrückstände haben.

Hinweis

Kommen Sie bitte zum Straßenverkehrsamt nach Kirchlengern und bringen Sie Ihr Fahrzeug mit.

Unterlagen/Nachweise

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
  • Hauptuntersuchungsbericht
  • Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (bei einer ausländischen Bankverbindung IBAN und SWIFT angeben)

  • Identitätsnachweis für natürliche Personen
    • Personalausweis oder einen Pass im Original
    • Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung

  • Identitätsnachweis für juristische Personen (Niederlassung in Deutschland)
    • Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen/Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
    • Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original

  • bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschilder zur Entsiegelung vorlegen
  • besondere Versicherungsdeckungskarte
  • Kaufvertrag

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

34,00 Euro bis 68,50 Euro

Online-Terminreservierung für die Zulassungsstelle

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.

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Dokumente

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Kontakt

Elsestraße 225
32278 Kirchlengern

Telefax: 05223/988-409
Telefon: 05223/988-3
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Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.