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Wechselkennzeichen beantragen

Wechselkennzeichen beantragen

Beschreibung

Mit einem Wechselkennzeichen können Sie mit nur einem Kennzeichen zwei Fahrzeuge gleichzeitig auf dieselbe Halterin oder denselben Halter zulassen. Sie dürfen dann jedoch nur ein Fahrzeug nutzen.

Voraussetzung

Um ein Wechselkennzeichen zu bekommen, müssen beide Fahrzeuge die gleiche Fahrzeugklasse haben. Die Fahrzeugklasse finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter der Ziffer J.

Hinweis

Sie sind verpflichtet für die Fahrzeuge, denen ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, Kraftfahrzeugsteuer zu zahlen. Über die Beitragssätze Ihrer Kraftfahrzeugversicherung sprechen Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherungsagentur.

[Inhalt_Unterlagen/Nachweise]

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

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Dokumente

Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 218 kB) ReadSpeaker

Kontakt

Elsestraße 225
32278 Kirchlengern

Telefax: 05223/988-409
Telefon: 05223/988-3
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