Mit einem Wechselkennzeichen können Sie mit nur einem Kennzeichen zwei Fahrzeuge gleichzeitig auf dieselbe Halterin oder denselben Halter zulassen. Sie dürfen dann jedoch nur ein Fahrzeug nutzen.
Voraussetzung
Um ein Wechselkennzeichen zu bekommen, müssen beide Fahrzeuge die gleiche Fahrzeugklasse haben. Die Fahrzeugklasse finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter der Ziffer J.
Hinweis
Sie sind verpflichtet für die Fahrzeuge, denen ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, Kraftfahrzeugsteuer zu zahlen. Über die Beitragssätze Ihrer Kraftfahrzeugversicherung sprechen Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherungsagentur.
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 218 kB)
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