Wenn Sie umgezogen sind oder sich Ihr Name geändert hat, lassen Sie bitte Ihre Fahrzeugpapiere dementsprechend ändern.
Hinweis
Sollte sich bei juristischen Personen die Handelsregisternummer ändern, so gilt die Firma als neue Fahrzeughalterin.
In den Downloads finden Sie eine Übersicht mit den erforderlichen Unterlagen.
In Vertretungsfällen:
Grundsätzlich:
Bei Minderjährigen zusätzlich:
11,80 Euro bis 80,80 Euro
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 219 kB)
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