Ihnen wurden Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II, Ihr Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief gestohlen oder Sie haben sie verloren?
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (Verlust oder Diebstahl):
Haben Sie Ihr Fahrzeug ohne Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein gekauft, legen Sie bitte den Eigentumsnachweis lückenlos vor. Dazu gehören die Kaufverträge der letzten eingetragenen Halterin oder des letzten eingetragenen Halters bis zur letzten Käuferin beziehungsweise zum letzten Käufer einschließlich deren Ausweise. Fordern Sie bitte außerdem von der letzten zuständigen Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an.
Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (Verlust):
Hier bekommen Sie von uns nur dann neue Papiere, wenn Ihr Fahrzeug zuletzt im Kreis Herford zugelassen war. Bringen Sie bitte mit:
Hinweis
Ist die eidesstattliche Versicherung abgenommen, veröffentlicht das Straßenverkehrsamt den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II oder des Fahrzeugbriefs im amtlichen Verkehrsblatt. Die Ersatzdokumente erhalten Sie erst, wenn die 14-tägige Veröffentlichungsfrist abgelaufen ist.
11,00 Euro bis 65,50 Euro
Melden Sie sich bitte im Vorfeld unter einer der folgenden Telefonnummern: 05223/988-505 oder 05223/988-506
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 218 kB)
Melden Sie sich bitte im Vorfeld unter einer der folgenden Telefonnummern: 05223/988-505 oder 05223/988-506
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 218 kB)