Ihnen wurden Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II, Ihr Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief gestohlen oder Sie haben sie verloren?
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (Verlust oder Diebstahl):
Haben Sie Ihr Fahrzeug ohne Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein gekauft, legen Sie bitte den Eigentumsnachweis lückenlos vor. Dazu gehören die Kaufverträge der letzten eingetragenen Halterin oder des letzten eingetragenen Halters bis zur letzten Käuferin beziehungsweise zum letzten Käufer einschließlich deren Ausweise. Fordern Sie bitte außerdem von der letzten zuständigen Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an.
Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (Verlust):
Hier bekommen Sie von uns nur dann neue Papiere, wenn Ihr Fahrzeug zuletzt im Kreis Herford zugelassen war. Bringen Sie bitte mit:
Hinweis
Ist die eidesstattliche Versicherung abgenommen, veröffentlicht das Straßenverkehrsamt den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II oder des Fahrzeugbriefs im amtlichen Verkehrsblatt. Die Ersatzdokumente erhalten Sie erst, wenn die 14-tägige Veröffentlichungsfrist abgelaufen ist.
11,00 Euro bis 65,50 Euro
Melden Sie sich bitte im Vorfeld unter einer der folgenden Telefonnummern: 05223/988-505 oder 05223/988-506
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 218 kB)
Melden Sie sich bitte im Vorfeld unter einer der folgenden Telefonnummern: 05223/988-505 oder 05223/988-506
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 218 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.