Was ist das Sonn- und Feiertagsfahrverbot?
An Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie alle Lastkraftwagen mit Anhänger nicht fahren.
Was ist das Ferienreiseverbot?
In der Hauptreisezeit vom 01.07. bis zum 31.08. besteht nach der Ferienreiseverordnung für diese Fahrzeuge zusätzlich an Samstagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein Fahrverbot auf den meisten Autobahnen.
Sie können der Ferienreiseverordnung entnehmen, auf welchen Autobahnen ein Verkehrsverbot für Lastkraftwagen besteht.
Welche Ausnahmen gibt es vom Sonn-, Feiertags- und Ferienreisefahrverbot?
Ausnahmen können sowohl für einzelne Samstage, Sonn- und Feiertage als auch als Dauerausnahmegenehmigung für bis zu 3 Jahre erteilt werden.
Die Ausnahmegenehmigung ist auf das jeweilige Fahrzeug bezogen (Kennzeichen).
Wer erteilt die Ausnahmegenehmigung?
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Herford erteilt die Ausnahmegenehmigung, wenn das Unternehmen in folgenden Städten und Gemeinden beheimatet ist oder der Transport dort beginnt:
Für Unternehmen, die in Bünde und Löhne ansässig sind oder für Transporte, die dort beginnen, stellen diese Städte jeweils selbst die Genehmigung aus.
Voraussetzung
Es muss einen dringenden und unaufschiebbaren Grund geben, weshalb befördert werden muss. Ein Beispiel ist der Transport von lebenden Tieren oder Schnittblumen.
Bearbeitungsdauer
Der Antrag sollte zwei Wochen vor dem Tag der Fahrt gestellt werden.
40,00 Euro bis 530,00 Euro
Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer - deutsch (PDF, 125 kB)
Information for Ukrainian motorists (PDF, 115 kB)
Інформація для українських водіїв (PDF, 202 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 216 kB)
Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer - deutsch (PDF, 125 kB)
Information for Ukrainian motorists (PDF, 115 kB)
Інформація для українських водіїв (PDF, 202 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 216 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.