Sie haben einen Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot erhalten und möchten nun Ihren Führerschein abgeben?
Voraussetzungen
Der Bußgeldbescheid muss rechtskräftig sein!
Der Bußgeldbescheid wird von der Post an Sie zugestellt. Mit dem Zustellungsdatum beginnt die zweiwöchige Einspruchsfrist. Sie finden dieses auf dem gelben Briefumschlag.
Legen Sie keinen Einspruch ein, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, wenn die zwei Wochen abgelaufen sind. Nehmen Sie einen eingelegten Einspruch zurück, ist der Bußgeldbescheid an dem Tag rechtskräftig, an dem die Rücknahme des Einspruchs per Post oder Fax bei der zuständigen Behörde eingeht.
Geben Sie den Führerschein vor Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist ab, müssen Sie schriftlich auf einen Einspruch verzichten.
Verfahrensablauf
Das Fahrverbot muss nicht am Ersten eines Monats beginnen, Sie können Ihren Führerschein jederzeit abgeben.
Ihren Führerschein können Sie abgeben:
1. bei der Bußgeldstelle, die Ihnen den Bußgeldbescheid zugeschickt hat.
Nach vorheriger Abklärung mit der anderen Behörde oder Polizeidienststelle, gegebenenfalls telefonisch,
2. bei einer anderen Behörde innerhalb des Regierungsbezirkes Detmold, zum Beispiel beim Kreis Gütersloh, Kreis Höxter, Kreis Lippe, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Paderborn oder der Stadt Bielefeld.
3. in Ausnahmefällen bei Polizeidienststellen und jeder anderen Bußgeldstelle.
Wenn Sie ein Fahrverbot von einer anderen Bußgeldbehörde innerhalb des Regierungsbezirkes Detmold erhalten haben, können Sie Ihren Führerschein auch bei uns abgeben, wenn Sie den Bußgeldbescheid mitbringen.
Beachten Sie bitte Folgendes, wenn Sie Ihren Führerschein abgeben:
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?
Bei einem Fahrverbot wird Ihnen für höchstens drei Monate verboten, selbst Kraftfahrzeuge zu fahren. Sie bekommen Ihren Führerschein zurück, sobald die Zeit des Verbotes abgelaufen ist.
Es gibt kein Fahrverbot von vier Wochen!
Wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, haben Sie alle Rechte, die die Fahrerlaubnis beinhaltet, verloren. Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist endgültig, Sie müssen Ihren Führerschein abgeben und bekommen ihn nicht mehr zurück. Sie müssen einen Antrag bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle stellen, damit Sie später wieder ein Kraftfahrzeug führen dürfen.
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 228 kB)
Information zum Schutz Ihrer Daten (PDF, 228 kB)
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.