Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) unterstützt und berät den Landrat und die zur Kreisverwaltung gehörige Abteilung Gefahrenabwehr in allen medizinischen Angelegenheiten. Hierzu zählen vor allem die Qualitätsvorgaben zur Arbeitsweise des Rettungsdienstes und die Aufsicht über die im Rettungsdienst eingesetzten Notärztinnen und Notärzte.
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst legt außerdem folgende Rahmenbedingungen fest: