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Punkte im Fahreignungsregister erfahren (Bußgeldkatalog)

Punkte im Fahreignungsregister erfahren (Bußgeldkatalog)

Beschreibung

Nach der Reform des Punktesystems heißt das ehemalige Verkehrszentralregister seit dem 01.05.2014 Fahreignungsregister.

Welche Übergangsvorschriften gibt es?

Die vorhandenen Eintragungen im ehemaligen Verkehrszentralregister wurden in das neue Fahreignungsregister überführt. Fehlen im neuen System Eintragungen, wurden diese zum 01.05.2014 gelöscht.

Für Eintragungen vor dem 01.05.2014 gelten die Tilgungsregelungen des alten Rechts:

  • Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten werden nach zwei Jahren gelöscht, wenn in diesem zwei Jahren keine weiteren Punkte hinzugekommen sind.
  • Punkte wegen Alkohol- oder Drogenfahrten werden in jedem Fall nach fünf Jahren gelöscht.

Für Eintragungen ab dem 01.05.2014 gelten die neuen Speicherungs- und Tilgungsvorschriften, auch wenn der Tag der Tat oder das Datum, an dem die Entscheidung rechtskräftig wird, vor dem 01.05.2014 liegt. Ein wesentlicher Unterschied ist hier der Wegfall der Tilgungshemmung.

Wann erfolgt ein Eintrag in das Fahreignungsregister?

Ab einem Bußgeld von mindestens 60,00 Euro wird Ihr Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen.

Wenn Sie sich für die aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldtatbestände des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs interessieren, können Sie sich hierüber beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg informieren.

Wie erfahre ich meinen Punktestand?

Wenn Sie Ihren Punktestand im Fahreignungsregister erfahren möchten, stellen Sie dafür bitte einen schriftlichen Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Kosten/Gebühren

  • Ermahnung: 22,03 Euro
  • Verwarnung: 22,03 Euro
  • Entziehung der Fahrerlaubnis: 150,00 bis 180,00 Euro

Die Kosten, die für das Fahreignungsseminar anfallen, tragen Sie selbst.

Kontakt

Sie erreichen uns über die Telefonzentrale
Elsestraße 225
32278 Kirchlengern

Telefon: 05223/988-444
Telefax: 05223/988-421
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Kontakt

Elsestraße 225
32278 Kirchlengern

Telefax: 05223/988-421
Telefon: 05223/988-3
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Frau Jahnke
Wiedererteilung (allgemeine Auskünfte), Aufbauseminare Fahrerlaubnis auf Probe
Telefon: 05223 988-420
Telefax: 05223 988-421
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Telefon: 05223 161-0
Telefax: 05223 161-351
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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte

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Anschrift Rathaus Bünde für Navigationsgeräte
Ortstraße 5
32257 Bünde

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle

Rechtsverbindliche E-Mail an die Stadt Bünde/Virtuelle Poststelle/De-mail

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:

Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.

  • Rechtswirkung
    Im Privatrecht kann die schriftliche Form häufig durch die elektronische Form ersetzt werden (vgl. § 126a BGB).
    Auch in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Kommunikation möglich (vgl. § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG (NRW), § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 AO).
    Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit einer absenderbestätigten De-Mail (vgl. § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz).
    Andere E-Mail-Anschriften der Stadtverwaltung Bünde stehen für rechtsverbindliche Erklärungen nicht zur Verfügung.
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutzhinweise:
    Über die Voraussetzungen zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur informiert die Bundesnetzagentur.
  • Die Stadtverwaltung Bünde unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren.
  • Die Virtuelle Poststelle unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bünde für das Postfach der Virtuellen Poststelle stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Bünde verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifikatsspeicher.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)
  • Microsoft Excel bis Version (.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx, ppsx)
  • Microsoft Word (.docx)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • TIFF (Tagged Image File Format) (.tif)
  • Textdateien im Format ASCII (.txt)
  • ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.

Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.

Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.