Nach der Reform des Punktesystems heißt das ehemalige Verkehrszentralregister seit dem 01.05.2014 Fahreignungsregister.
Welche Übergangsvorschriften gibt es?
Die vorhandenen Eintragungen im ehemaligen Verkehrszentralregister wurden in das neue Fahreignungsregister überführt. Fehlen im neuen System Eintragungen, wurden diese zum 01.05.2014 gelöscht.
Für Eintragungen vor dem 01.05.2014 gelten die Tilgungsregelungen des alten Rechts:
Für Eintragungen ab dem 01.05.2014 gelten die neuen Speicherungs- und Tilgungsvorschriften, auch wenn der Tag der Tat oder das Datum, an dem die Entscheidung rechtskräftig wird, vor dem 01.05.2014 liegt. Ein wesentlicher Unterschied ist hier der Wegfall der Tilgungshemmung.
Wann erfolgt ein Eintrag in das Fahreignungsregister?
Ab einem Bußgeld von mindestens 60,00 Euro wird Ihr Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen.
Wenn Sie sich für die aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldtatbestände des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs interessieren, können Sie sich hierüber beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg informieren.
Wie erfahre ich meinen Punktestand?
Wenn Sie Ihren Punktestand im Fahreignungsregister erfahren möchten, stellen Sie dafür bitte einen schriftlichen Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Die Kosten, die für das Fahreignungsseminar anfallen, tragen Sie selbst.
Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Stadt Bünde kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar, diese E-Mails stellen jedoch keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Der Stadtverwaltung Bünde erweitert die elektronische Kommunikation.
Folgende Zugänge sind eröffnet:
Über den Zugang der Virtuellen Poststelle bietet die Stadtverwaltung Bünde ein Verschlüsselungsverfahren an. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von De-Mail ist technisch derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Stadtverwaltung Bünde ein. Die Nachrichten werden als E-Mail beziehungsweise Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.
Folgende Dateiformate bearbeiten wir:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung Bünde zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation:
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.
Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.
Sie sollten beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.